Lauber: Steuererhöhung vermeiden, aber notfalls nicht tabu

Die Baselbieter Regierung will mit dem neuen Sparpaket Steuererhöhungen vermeiden. Das sei die Zielsetzung, sagt Finanzdirektor Anton Lauber, doch notfalls wäre eine Steuererhöhung «nicht tabu». Eine Entlassungswelle sei zudem nicht vorgesehen, aber bei Vakanzen werde jeder Job überprüft.

Die Baselbieter Regierung will mit dem neuen Sparpaket Steuererhöhungen vermeiden. Das sei die Zielsetzung, sagt Finanzdirektor Anton Lauber, doch notfalls wäre eine Steuererhöhung «nicht tabu». Eine Entlassungswelle sei zudem nicht vorgesehen, aber bei Vakanzen werde jeder Job überprüft.

Eine Steuererhöhung wäre gemäss der 2008 beschlossenen Defizitbremse nötig, wenn das Eigenkapital des Kantons wegen eines Defizits auf 100 Mio. Franken gefallen ist und ein weiteres Budgetdefizit droht. Die Erhöhung wäre dabei auf ein Jahr befristet. Ende 2014 stand das Eigenkapital bei 210 Millionen, und für das laufende Jahr rechnet die Regierung mit einem Defizit von 57 Millionen.

Um die Finanzen ins Lot zu bringen, will die Regierung aber lieber bei den Ausgaben ansetzen. Für Steuererhöhungen habe das Baselbiet im interkantonalen Steuerwettbewerb weder bei Firmengewinnsteuern noch bei Einkommenssteuern viel Spielraum, sagte Lauber zur Nachrichtenagentur sda. Der Kanton stehe teils heute schon in hinteren Rängen.

Hohe Kosten bringe zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung, insbesondere im Gesundheitswesen. Auch vor diesem Hintergrund sei fraglich, ob eine Steuererhöhung das zu Grunde liegende Problem löse.

Über eine vertiefte Partnerschaft der beiden Basel im Gesundheitswesen seien die beiden Departementschefs im Gespräch; Ergebnisse sollen Mitte Jahr vorliegen. Nicht im Vordergrund stehe dabei die Freizügigkeit, die dem Landkanton nur «tiefe einstellige» Kosten verursache.

Mit dem Sparpaket sei auch «nicht das Ziel, Stellen abzubauen» verbunden, sagte Lauber weiter. Ein Personalstopp gelte bereits, mit dem neue Stellen nur mit sehr guten Begründungen geschaffen werden könnten. Bei allen Neubesetzungen, auch wegen Pensionierungen, werde jedoch überprüft, ob die betreffende Stelle weiterhin so notwendig ist.

Wie hoch die linearen Kürzungen sind, welche die Regierung jetzt den Direktionen als Richtgrösse vorgegeben hat, wollte Lauber nicht beziffern. Die Direktionen müssten erst selber schauen, was machbar ist und per wann. Gegebenenfalls bräuchten Änderungen von Verträgen oder Gesetzen Zeit. Die Summe sei mit 96 Mio. Franken ja genannt.

Nächster Artikel