Laufentaler fordern anfechtbare Verfügung zum Geburtsstation-Aus

Ein Gruppe von Laufentalern verlangt von der Baselbieter Regierung eine anfechtbare Verfügung zur Schliessung der Geburtsstation des Spitals Laufen. Nachdem das Kantonsgericht nicht auf eine Beschwerde gegen einen Landratsbeschluss eingetreten war, wollen sie die Station auf diesem Weg retten.

Ein Gruppe von Laufentalern verlangt von der Baselbieter Regierung eine anfechtbare Verfügung zur Schliessung der Geburtsstation des Spitals Laufen. Nachdem das Kantonsgericht nicht auf eine Beschwerde gegen einen Landratsbeschluss eingetreten war, wollen sie die Station auf diesem Weg retten.

Das Gericht war am 26. November auf die Verfassungsbeschwerde von vier Laufentalern gegen einen Landratsbeschluss von Ende 2013 zur Schliessung der Abteilung Geburtshilfe und Gynäkologie am Spital Laufen einstimmig nicht eingetreten. Laut Gericht hat das Parlament gar nicht selber über die Schliessung entschieden und auch gar nicht mehr die Kompetenz, über eine Abteilungs-Schliessung zu entscheiden.

Jener Gerichtsentscheid, der das Aus für die Geburtsstation per Ende 2014 bedeutete, wurde somit nicht wie verlangt aufgehoben. Inzwischen haben die Gegner der Schliessung das schriftliche Urteil erhalten, wie die Gruppe am Montag mitteilte. Dieses überzeuge sie nicht, doch über einen Weiterzug sei noch nicht entschieden.

Die Gruppe pocht weiter auf ihre Lesart des Laufentalvertrages, wonach die Geburtsstation unantastbar sei. So verlegen sich drei Politiker zusammen mit zwei Frauen aus dem Laufental auf ein neues Feld: Sie verlangen von der Regierung den Erlass einer anfechtbaren Verfügung zur Schliessung, um dann eben diese anzufechten.

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