Der Laufentalvertrag zum Wechsel des Bezirks vom Kanton Bern zum Baselbiet per 1994 ist keine ewige Garantie für die damaligen Institutionen. Zu diesem Schluss kommt ein am Donnerstag in Liestal präsentiertes Rechtsgutachten, das die CVP Laufental bestellt hatte.
Seit dem Kantonswechsel lösen Strukturreformpläne des Kantons Baselland im Laufental regelmässig Ängste und Proteste aus, zuletzt als es um die Zentralisierung der Amtsgerichtsbezirke ging. Oft wird der Laufentalvertrag beschworen, gemäss welchem dem Tal damalige Institutionen aus Berner Zeit garantiert worden seien.
Laut Staatsrechtler Kaspar Noser bedeutet aber der Kantonswechsel eine Gleichstellung unter Baselbieter Recht, die nun vollzogen sei. Ausnahmen definiere der Vertrag für eine Frist von zehn Jahren; diese sei nun abgelaufen. Einzig das Feningerspital Laufen werde als Kantonsspital mit Grundversorgung auf dauernd garantiert.
Kein Sonderstatus
Grundsätzlich habe der Vertrag den Erhalt bernischer Amtsstellen nur «soweit sinnvoll» vorgegeben, was keine Bestandesgarantie bedeute. Durch den Vollzug des vertraglich geregelten Übergangs sei der Vertrag selber gegenstandslos geworden. Für den Bezirk Laufen gebe es keinen Sonderstatus; Baselland könne diesen mit entwickeln.
Auch die Fusion des Amtsbezirks Laufental im Gerichtsbezirk Arlesheim sei daher weder rechtswidrig noch unzulässig. Das Urnen-Ja des Baselbieter Volkes sei zu akzeptieren, auch wenn das Laufental mehrheitlich dagegen stimmte. Stimmrechtsbeschwerden gegen die Abstimmungsvorlage respektive das -ergebnis wären aussichtslos.
Angesichts des klaren Gutachtens verzichtet die CVP Laufental auf weiteren Widerstand gegen die Amtsnotariats-Abstimmung vom 17. Juni. CVP-Laufental-Präsident Marc Scherrer sagte vor den Medien: «Kein Vertrag gilt ewig, und im Zweifel soll das Volk entscheiden.» Seine Partei werde aber gegen weitere Zentralisierungen kämpfen.
Spital-Garantie relativ
Zur latenten Spitalfrage sagte Noser, Bestandesgarantien durch Regierungen seien wegen künftiger Entwicklungen heikel. «Natürlich heisst ‚dauernd nicht ‚ewig’», sondern «auf längere Zeit ohne Endtermin“» Garantien gälten jeweils unter der Bedingung stabiler Verhältnisse. Ändern diese wesentlich, seien Änderungen zulässig.
Als wesentliche Veränderung wären blosse politisch neue Einschätzungen nicht zu betrachten. Verträge seien ja Versprechen ans Volk, also einzuhalten. Das Spital Laufen schon in den nächsten paar Jahren in Frage zu stellen wäre laut Noser kaum mit dem Laufentalvertrag kompatibel.
Justizdirektor Isaac Reber ist über die Klärung der Notariatsfrage „erleichtert“. Er gehe davon aus, dass auch in Zukunft Notariatsdienstleistungen im Laufental angeboten werden; private Notare fänden dort gewiss einen Markt.