Die strengeren Regeln für Bettler in der Stadt Lausanne treten nicht wie geplant am Montag in Kraft. Das Verfassungsgericht des Kantons Waadt stoppte am Mittwoch die Inkraftsetzung des entsprechenden Artikels im Polizeireglement. Grund dafür ist ein Rekurs der SVP.
Das Verfassungsgericht verlangt vom Lausanner Stadtparlament, der Stadtregierung sowie der Waadtländer Regierungsrätin Béatrice Métraux eine Stellungnahme bis am 8. Mai. Die Stadtregierung von Lausanne nahm den Gerichtsentscheid am Mittwoch zur Kenntnis.
Dieses Risiko bestehe bei jedem Projekt, sagte der zuständige Stadtrat Grégoire Junod am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda. Es sei nun am Büro des Stadtparlaments, von der Justiz eine Aufhebung der aufschiebenden Wirkung zu verlangen.
Die Bettler blieben nun im Stadtzentrum von Lausanne wegen der SVP, welche die Bettler am stärksten kritisiere, hielt Junod fest. Das sei eine paradoxe Situation. Die Umsetzung der Stadt Lausanne sei mit dem übergeordneten Recht vereinbar.
Man habe eine Einsatzstrategie vorbereitet und sei bereit für die Inkraftsetzung gewesen. Zudem war eine Informationskampagne für die Bettler geplant. Dies sei nun alles verschoben.
Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht angezweifelt
In ihrem Rekurs zweifelt die SVP an, ob der Artikel 87 bis zur Bettelei im Polizeireglement mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Ob die Inkraftsetzung ausgesetzt werde oder nicht, sei der Partei egal, sagte SVP-Gemeinderat Claude-Alain Voiblet der sda.
Das Gericht verlange zusätzliche Erklärungen, um die Konformität mit dem übergeordneten Recht prüfen zu können. Der Gerichtsentscheid fiel am Vorabend einer Medienkonferenz der SVP zur Lancierung einer kantonalen Volksinitiative, die ein generelles Bettelverbot im Kanton Waadt verlangt.
Die strengeren Regeln verbieten es Bettlern in Lausanne, Passanten anzupöbeln oder zu belästigen. Zudem dürfen sie die Hand nicht in Begleitung von Kindern aufhalten. Sowohl das Stadtparlament von Lausanne wie auch der Waadtländer Grosse Rat sprachen sich gegen ein generelles Bettelverbot aus.