Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa ist ihren Aufsichtspflichten im Fall des Piloten der abgestürzten Germanwings-Maschine nachgekommen. Dies erklärte das Luftfahrtbundesamt (LBA) der Nachrichtenagentur Reuters.
LBA und Lufthansa seien zu der gemeinsamen Überzeugung gekommen, dass die Verfahrenswege zur Erlangung der Fluglizenz eingehalten worden seien. Dies sei eines der Ergebnisse eines mehrstündigen Gesprächs von LBA-Präsident Jörg Mendel am Dienstag mit Lufthansa-Chef Carsten Spohr, erklärte das LBA.
Nach bisherigen Ermittlungen hat der Co-Pilot einen Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings am 24. März in den französischen Alpen absichtlich abstürzen lassen. Alle 150 Insassen der Maschine wurden dabei getötet.
Der Co-Pilot litt an Depressionen und unterbrach deswegen 2009 seine Pilotenausbildung. Im selben Jahr informierte er die Fliegerschule der Lufthansa über eine «abgeklungene schwere Depression». Das LBA war von der Lufthansa nach Angaben der Behörde nicht über die abgeklungene Depression informiert worden.
Das Flugmedizinische Zentrum der Lufthansa stellte dem Piloten 2009 ein Flugtauglichkeitszeugnis aus und übermittelte dies der Aufsichtsbehörde. Dieses Vorgehen ist aus LBA-Sicht nicht zu beanstanden.
Die Frage, ob alle Vorschriften eingehalten wurden, ist unter anderem wegen versicherungsrechtlicher Haftungsfragen von Bedeutung. Der Versicherungskonzern Allianz geht davon aus, dass auf die Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz Zahlungen von rund 300 Millionen Dollar zukommen werden.