Angesichts des Kurses der britischen Regierung nach dem Brexit-Votum hält die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon eine Unabhängigkeit Schottlands vom Vereinigten Königreich für wahrscheinlicher denn je.
«Ich habe nie daran gezweifelt, dass Schottland eines Tages ein unabhängiges Land wird», sagte Sturgeon am Samstag zum Abschluss des Parteitags ihrer Schottischen Nationalpartei (SNP) in Glasgow. «Und ich glaube daran heute stärker als je zuvor.»
Sturgeon führte aus, sie wolle sich dafür einsetzen, dass Schottland weiter Zugang zum europäischen Binnenmarkt habe, auch wenn Grossbritannien die EU verlasse. «Aber wenn die Tory-Regierung diese Bemühungen ablehnt, wenn sie darauf beharrt, Schottland auf einen Weg zu bringen, der unserer Wirtschaft schadet, Jobs kostet, unseren Lebensstandard senkt und unserem Ruf als offenes, einladendes, vielfältiges Land schadet, dann habt keinen Zweifel», warnte die schottische Regierungschefin mit Blick auf ein Unabhängigkeitsreferendum.
«Schottland muss die Fähigkeit haben, eine bessere Zukunft zu wählen und ich werde sicherstellen, dass Schottland diese Chance bekommt», versicherte die Regierungschefin. Zugleich räumte sie ein, dass eine Unabhängigkeit von Grossbritannien «ihre eigenen Herausforderungen» mit sich bringe.
Voraussetzungen verändert
Sturgeon hatte bereits zum Auftakt des Parteitages am Donnerstag angekündigt, kommende Woche einen Gesetzentwurf für ein erneutes schottisches Unabhängigkeitsreferendum vorzulegen. Im September 2014 hatten die Schotten schon einmal über eine Unabhängigkeit von London abgestimmt. Damals votierten 55 Prozent für den Verbleib im Vereinigten Königreich.
Durch das Brexit-Referendum vom 23. Juni haben sich die Voraussetzungen allerdings grundlegend verändert. Dabei votierten insgesamt 52 Prozent der Briten für einen Austritt aus der Europäischen Union. In Schottland stimmten dagegen 62 Prozent für den Verbleib in der EU. Die britische Premierministerin Theresa May will den Austritt ihres Landes bis Ende März bei der EU beantragen, für die anschliessenden Verhandlungen gilt eine Zweijahresfrist.