Die Bündner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem schwersten Lawinenunglück des Winters 2014/15 das Strafverfahren gegen den Skitourenleiter eingestellt. Beim Unfall am Piz Vilan im Prättigau waren fünf Personen einer Gruppe aus dem Aargau getötet worden.
Das Verfahren gegen den Skitourenleiter wegen fahrlässiger Tötung sei eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Graubünden am Mittwoch mit. Rechtskräftig ist der Entscheid allerdings noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafuntersuchung unmittelbar nach dem Unfall aufgenommen. Gestützt auf das Untersuchungsergebnis sei davon auszugehen, dass das Verhalten des Tourenleiters unter Berücksichtigung der Wetter- und Lawinensituation vertretbar gewesen und nicht zu beanstanden sei, schrieb sie.
Die Lawine hatte am 31. Januar 2015 an der Ostseite des Vilan auf 2300 Metern Höhe acht Personen einer neunköpfigen Skitourengruppe aus dem Kanton Aargau erfasst. Die Gruppe fuhr den Berg hinunter Richtung Seewis. Drei Männer konnten nur noch tot aus den Schneemassen geborgen werden. Zwei Frauen starben später an den Folgen des Unfalls im Spital.
Ehrenamtlich geführte Tour
Der Unfall ereignete sich laut Staatsanwaltschaft auf einer vom Tourenleiter ehrenamtlich geführten Tour des Schweizer Alpenclubs (SAC). Alle Gruppenmitglieder seien aktive Skitourengänger und SAC-Mitglieder gewesen. Der an erster Stelle fahrende Tourenleiter war von der Lawine nicht erfasst worden.
Die Staatsanwaltschaft befragte im Zuge der Untersuchungen Überlebende des Unfalls sowie weitere Alpinisten, die sich auf einen Zeugenaufruf hin gemeldet hatten. Zudem werteten die Untersuchungsbehörden GPS-Aufzeichnungen und Bilder aus.
Zur fachlichen Klärung des Sachverhalts und des Verhaltens des Tourenleiters zog die Staatsanwaltschaft zwei Lawinensachverständige des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF als Gutachter bei. Das abschliessende Gutachten lag im April 2017 vor.