Lebenserhaltende Massnahmen für Lambert gehen zunächst weiter

Im Fall des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert werden die lebenserhaltenden Massnahmen zunächst fortgesetzt. Dies ist eine Überraschung.

Vincent Lamberts Ehefrau Rachel (links) mit ihrem Anwalt vor dem Euopäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. (Bild: sda)

Im Fall des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert werden die lebenserhaltenden Massnahmen zunächst fortgesetzt. Dies ist eine Überraschung.

Die behandelnden Ärzte im Universitätsspital der ostfranzösischen Stadt Reims wollten zunächst einen rechtlichen Vertreter für den 38-Jährigen festlegen lassen, wie dessen Familie am Donnerstag nach einer Unterrichtung durch die Mediziner mitteilte. Dies ist eine Überraschung: Es war erwartet worden, dass die Ärzte ein Ende der künstlichen Ernährung Lamberts beschliessen.

Der Fall bewegt Frankreich schon seit Jahren und hat eine Reihe von Gerichten beschäftigt. Lambert hatte 2008 bei einen Motorradunfall schwere Kopfverletzungen erlitten. Er liegt seither querschnittsgelähmt in einer Art Wachkoma, die Ärzte bezeichnen seinen Zustand als vegetativ.

Lamberts Eltern, strenggläubige Katholiken, fordern eine Fortsetzung der künstlichen Ernährung. Seine Frau und die meisten seiner Geschwister dagegen wollen, dass die Ärzte ihn angesichts seiner Lage sterben lassen und argumentieren, dies wäre auch sein Wunsch. Pflegern zufolge hat Lambert in der Vergangenheit Widerstand gegen seine Pflege angedeutet, was die Ärzte als Wunsch interpretieren zu sterben.

Anfang Juni hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Einstellung der künstlichen Ernährung und damit passive Sterbehilfe für den 38-Jährigen genehmigt. Die Strassburger Richter bestätigten damit eine Entscheidung des höchsten französischen Verwaltungsgerichts vom Sommer 2014.

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