Lebenslängliche Strafen für Angeklagte in Dreifachmord gefordert

Die drei Angeklagten im Dreifachmord von Grenchen SO sollen lebenslängliche Freiheitsstrafen kassieren. Dies forderte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem über vierstündigen Plädoyer. Von einer Verwahrung sah er ab.

Gerichtszeichnung mit den drei Angeklagten (Bild: sda)

Die drei Angeklagten im Dreifachmord von Grenchen SO sollen lebenslängliche Freiheitsstrafen kassieren. Dies forderte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem über vierstündigen Plädoyer. Von einer Verwahrung sah er ab.

Es handle sich zweifelsohne um eines der schlimmsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte, sagte Staatsanwalt Jan Gutzwiller in seinem Plädoyer. Das Verbrechen vom 5. Juni 2009 habe die Schweiz erschüttert.

Die beiden angeklagten Männer nahmen die Strafanträge regungslos hin. Die Frau schüttelte mehrmals den Kopf. Aus Sicherheitsgründen liessen die Polizisten den Männern die Fussfesseln auch im Gerichtssaal an.

Gutzwiller forderte in den zentralen Anklagepunkten einen Schuldspruch. Alle drei sollen wegen mehrfachen Mordes, qualifiziertem Raub sowie strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub verurteilt werden.

Familie ausgelöscht

Die beiden Männer hätten besonders grausam und verwerflich gehandelt, als sie in Grenchen SO eine dreiköpfige Familie auslöschten. Die 55-jährige Frau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.

Der 60-jährige Ehemann wurde vor den Augen seiner noch lebenden Tochter mit einem Schuss in den Hinterkopf niedergestreckt. Die beiden angeklagten Männer hatten die Morde im Prozess erneut gestanden.

Das Ehepaar wurde von einem heute 35-jährigen ehemaligen Spitzensportler umgebracht. Die Tochter wurde von einem 27-jährigen Angeklagten erstickt. Die dritte Angeklagte – eine 51-jährige Schweizerin – bestritt auch im Prozess, die Morde im Zusammenhang mit dem Raub in Auftrag gegeben zu haben.

Staatsanwalt: „Aussagen der Männer überzeugender“

Im Prozess stünden die Aussagen der Männer den Aussagen der Frau gegenüber, sagte Gutzwiller. Im Gegensatz zu jenen der Frau hätten die Aussagen der Männer überzeugt. Die Männer seien geständig und hätten reinen Tisch gemacht.

Die Rolle der mutmasslichen Drahtzieherin bezeichnete Gutzwiller als Schlüsselfrage im Prozess. Das dreiköpfige Amtsgericht müsse sich auf Indizien stützen.

Schulden als Auslöser

Gutzwiller sagte zu Beginn seines Plädoyers „aeris alieni comes miseria“ – aus dem Latein frei übersetzt „Elend ist der Begleiter von Schulden“. Der Sportler hatte der Frau 12’000 Franken geschuldet, der andere 8000 Franken.

Wegen Geldnot machte die Frau im Frühling 2009 auf die Männer Druck wegen der Schulden. Nach Angaben des Staatsanwalts entwarf sie den Plan, die in Schenkkreise verwickelte Familie auszurauben.

Das Trio ging wegen der Schenkkreise davon aus, dass die Familie über viel Bargeld verfügte. In der Wohnung fanden sie allerdings nur 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.

Der Prozess wird voraussichtlich am Montag fortgesetzt. Das Urteil war für den 11. Mai vorgesehen. Ob es bei diesem Datum bleibt, ist offen.

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