Lebenslängliche Verwahrung für Mörder von Marie bestätigt

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Freitag die Höchststrafe für den Mörder von Marie bestätigt. Es verurteilte den Wiederholungstäter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und verhängte eine lebenslängliche Verwahrung.

Die Eltern der getöteten Marie verfolgten das Urteil am Freitag zusammen mit ihrem Anwalt Jacques Barillon im Gerichtssaal. (Bild: sda)

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Freitag die Höchststrafe für den Mörder von Marie bestätigt. Es verurteilte den Wiederholungstäter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und verhängte eine lebenslängliche Verwahrung.

Der Angeklagte war bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag vor Kantonsgericht nicht anwesend. Sie habe eine Stunde vorher einen Anruf vom Gefängnis erhalten, dass er nicht kommen werde, sagte die Gerichtspräsidentin zu Beginn der Urteilseröffnung in Lausanne.

Darin betonte sie die sehr hohe Gefahr für eine Wiederholungstat beim 40-jährigen Angeklagten. Nach Angaben der psychiatrischen Gutachter weise dieser eine schwere dissoziale Störung auf, so dass er dauerhaft nicht therapierbar sei.

Die drei Richter sahen auch die Expertisen der beiden psychiatrischen Gutachter als übereinstimmend an. Einer der beiden Gutachter habe zwar keine Prognose bis ans Lebensende gestellt. Seine aktuelle Prognose sei aber derart schlecht, dass er sich nicht vorstellen könne, dass sich das eines Tages ändern könnte.

Risiko für öffentliche Sicherheit

«Der Angeklagte stellt dauerhaft ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar», sagte die Gerichtspräsidentin. Das Gericht bewertete das Tötungsdelikt klar als Mord.

Der Angeklagte habe Marie stundenlang in seiner Gewalt gehalten, bevor er sie mit einem Gürtel erwürgt habe. Man könne sich kaum eine grauenvollere Lage für ein Opfer vorstellen, sagte die Gerichtspräsidentin. Der Täter habe das Opfer leiden lassen wollen.

Die Verteidigung hatte im Berufungsprozess vergeblich eine Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung sowie eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes gefordert. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Bestätigung des Schuldspruches des erstinstanzlichen Regionalgerichts von Ende März.

Der Angeklagte wurde erneut wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die Verteidiger liessen einen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht am Freitag offen. Die Staatsanwaltschaft begrüsste das Urteil.

Weiterzug offen

Der Mann hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt. In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest.

Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

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