Lebenslange Haft nach Ermordung der Ex-Frau mit Axt

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 57-jährigen Serben wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieser hatte 2010 in Zürich auf offener Strasse seine Ex-Frau mit einem Beil umgebracht.

Das Bezirksgericht in Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 57-jährigen Serben wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieser hatte 2010 in Zürich auf offener Strasse seine Ex-Frau mit einem Beil umgebracht.

Der Serbe hatte seine damals 52-jährige Ex-Frau und vierfache Mutter am 6. Dezember mit elf Beilhieben auf der Badenerstrasse in der Nähe des Letzigrundes erschlagen. Eine halbe Stunde nach dem Angriff stellte sich der Mann der Polizei.

Der Staatsanwalt sprach von einer „besonders skrupellosen Tat“ und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Es habe sich um einen klassischen Mord gehandelt. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Totschlag und beantragte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren.

Der Angeklagte machte in der Verhandlung vor Bezirksgericht geltend, die Tat nicht geplant zu haben. Er habe an jenem Dezembermorgen einen Filmriss gehabt und nicht gewusst, was er tue.

Diese Aussage stand allerdings im Widerspruch zu den Aussagen, die er unmittelbar nach dem Tötungsdelikt bei der polizeilichen Befragung gemacht hatte. Damals sagte er: „Jetzt ist unentschieden. Wenn ich meine Tochter nicht mehr sehen darf, soll sie auch meine Frau nicht mehr sehen.“

Das Gericht folgte mit seinem Schuldspruch vollumfänglich der Anklage und sprach den Angeklagten des Mordes schuldig. Die Tat sei ein Racheakt und geplant gewesen. Der Angeklagte habe seine Ex-Frau umgebracht, weil er seine damals 14-jährigen Tochter nicht habe sehen dürfen.

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