Beim toten Kind, das vergangene Woche aus der Aare geborgen wurde, handelt es sich um den in Windisch AG vermissten zweijährigen Knaben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater nun auch wegen fahrlässiger Tötung.
Gegen den Mann hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach schon am Tag nach dem Verschwinden ein Verfahren wegen Aussetzung und Verletzung der Fürsorgepflicht eröffnet. Da das Kleinkind nun tot geborgen wurde, weitete die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus.
Sie kläre von Amtes wegen ab, ob der Vater durch pflichtwidrige Unachtsamkeit den Tod seines Kindes verursacht habe, teilte die Untersuchungsbehörde am Dienstag mit. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Der Vater hatte sein Kind am 25. April als vermisst gemeldet, nachdem er es bei einem Abendspaziergang an der Reuss in Windisch aus den Augen verloren hatte. Die Suche nach dem vermissten Knaben blieb vorerst erfolglos. Am vergangenen Donnerstag entdeckten Mitarbeiter des Wasserkraftwerks Döttingen-Beznau das leblose Kind.