Legalisierung führt laut Studie nicht zu mehr Sterbehilfe

In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einer Studie zufolge nicht zu einem Anstieg solcher Fälle geführt. Dies berichten Wissenschaftler der Universitätskliniken in Rotterdam und Amsterdam im britischen Fachjournal „Lancet“.

Pentobarbital-Natrium wird zur assistierten Selbsttötung eingesetzt (Archiv) (Bild: sda)

In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einer Studie zufolge nicht zu einem Anstieg solcher Fälle geführt. Dies berichten Wissenschaftler der Universitätskliniken in Rotterdam und Amsterdam im britischen Fachjournal „Lancet“.

Bei weniger als drei Prozent aller Todesfälle 2010 war aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung die Ursache. Dies entspreche den Zahlen vor der Legalisierung 2002.

Die Ergebnisse widerlegen demnach auch Befürchtungen von Kritikern, dass durch die Legalisierung mehr Patienten gegen ihren Willen getötet würden. „In den Niederlanden hat das gerade deutlich abgenommen“, betont Bregje Onwuteaka-Philipsen, Professorin an der Freien Universität Amsterdam.

2010 wurde demnach das Leben von 13 Patienten ohne deren ausdrückliche Zustimmung beendet (0,2 Prozent aller Todesfälle), 1990 waren es 45 (0,8 Prozent).

Die Niederlande hatten 2002 als erstes Land der Welt ein Sterbehilfegesetz verabschiedet. Danach ist Sterbehilfe und ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung nicht strafbar, wenn ein Patient aussichtslos krank ist und unerträglich leidet sowie mehrfach und ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat.

Ein zweiter Arzt muss konsultiert und jeder Fall bei regionalen Prüfungskommissionen gemeldet werden. 77 Prozent aller Fälle würden tatsächlich gemeldet, ergab die Studie.

Neben den Niederlanden erlauben auch Belgien und Luxemburg die aktive Sterbehilfe, bei der Ärzte tödliche Medikamente verabreichen dürfen. In der Schweiz sowie in drei US-Bundesstaaten ist hingegen nur die Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt, bei der Sterbewillige unterstützt werden, den Suizid jedoch selbst ausführen.

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