Der Lego-Baustein kann für seine Form auch in der Schweiz keinen Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat der kanadischen Konkurrenzfirma Mega Brands Inc. Recht gegeben und einen mehr als zehn Jahre dauernden Streit beendet.
Die dänische Lego-Herstellerin hatte die Form ihrer Klemmbausteine mit Noppen in der Schweiz bereits vor Jahren als dreidimensionale Marke eintragen lassen. Auf Klage der kanadischen Mega Brands, welche seit den 1980-er Jahren lego-kompatible Klötzchen herstellt, erklärt das Zürcher Handelsgericht die Formmarken 2002 für nichtig.
Das Bundesgericht gab Lego 2004 dann teilweise Recht und schickte die Sache zurück ans Handelsgericht. Die Richter in Lausanne verlangten eine Abklärung der Frage, ob die Form der Lego-Steine für Steck-Bauklötze technisch notwendig sei, was einen markenrechtlichen Schutz ausschliessen würde.
Auch kein Schutz in EU
Im vergangenen November erklärte das Handelsgericht die Lego-Marken dann erneut für nichtig. Die Zürcher Richter waren gestützt auf Gutachten und Versuche zum Schluss gekommen, dass alle möglichen Alternativformen mit höheren Herstellungskosten verbunden wären. Die Gestalt der Lego-Steine sei damit nicht schutzfähig.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde von Lego abgewiesen. Zum gleichen Schluss wie die Schweizer Justiz war 2010 bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezüglich der Lego-Gemeinschaftsmarke sowie 2009 der Bundesgerichtshof in Bezug auf die deutsche Formmarke gekommen.