Lehrer mit heikler Vergangenheit im Kanton Zürich freigestellt

In Nänikon-Greifensee ZH ist ein Oberstufenlehrer Ende Mai per sofort freigestellt worden: Er war vorbestraft wegen Kinderpornografie und wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Weder den lokalen noch den kantonalen Behörden war die heikle Vergangenheit des Pädagogen bekannt.

Blick in ein Schulzimmer (Symbolbild) (Bild: sda)

In Nänikon-Greifensee ZH ist ein Oberstufenlehrer Ende Mai per sofort freigestellt worden: Er war vorbestraft wegen Kinderpornografie und wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Weder den lokalen noch den kantonalen Behörden war die heikle Vergangenheit des Pädagogen bekannt.

Wie «Schweiz aktuell» auf SRF 1 am Mittwochabend meldete, hatte das Bezirksgericht Zürich den heute 59-Jährigen 2011 wegen Kinderpornografie verurteilt. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Busse von 1000 Franken.

Bereits früher hatte ein Gericht in Thailand den Mann wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Gegen eine Kaution kam er damals auf freien Fuss.

Hansruedi Ammann, Präsident der Oberstufenschulpflege von Nänikon-Greifensee bestätigte den TV-Bericht gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Am 27. Mai habe man Kenntnis von den damaligen Verurteilungen erhalten.

Eine Lehrperson habe das herausgefunden, sagte Ammann. An der Schule in Nänikon-Greifensee habe es «keine Vorkommnisse» gegeben, präzisierte Ammann. Noch am Tag, als die Vorstrafen bekannt wurden, habe das kantonale Volksschulamt den Lehrer freigestellt und eine Administrativuntersuchung eingeleitet, wie dies «in solchen Fällen zwingend» sei, schreibt der Schulpflegepräsident in einem Informationsbrief an die Eltern der Schülerinnen und Schüler, der der sda vorliegt.

Im Rahmen einer Anhörung auf dem Volksschulamt habe der Lehrer bestätigt, dass es sich bei der beschuldigten Person um ihn handle. Allerdings seien «die seinerzeitigen Anschuldigungen nicht gerechtfertigt, und die Darstellung in den Medien nicht korrekt gewesen». Er habe sich nie des Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht.

Zwar gelte für den Beschuldigten «nach wie vor die Unschuldsvermutung», hält der Elternbrief fest. Dennoch: Die Vorwürfe seien derart schwerwiegend, dass der Lehrer «in unserem Schulhaus keinen Unterricht mehr erteilen» werde.

Nächster Artikel