Lehrer und Schulleitungen fühlen sich im Fall Egerkingen übergangen

Für die Verbände der Solothurner Lehrer und Schulleiter bestehen für das Fremdsprachenverbot auf den Egerkinger Pausenplätzen keine rechtlichen Grundlagen. Schulleitung und Lehrerschaft seien bei der Einführung dieser Regelung übergangen worden.

Für die Verbände der Solothurner Lehrer und Schulleiter bestehen für das Fremdsprachenverbot auf den Egerkinger Pausenplätzen keine rechtlichen Grundlagen. Schulleitung und Lehrerschaft seien bei der Einführung dieser Regelung übergangen worden.

Gemäss Volksschulgesetz könnten nur Eltern von der Schule mit einer Busse bestraft werden, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen würden, schreiben der Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn und der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter in einer Mitteilung vom Mittwoch. Für eine Kostenpflicht der Eltern bezüglich Deutschkursen oder Dolmetscherdiensten bestehe keine rechtliche Grundlage.

Somit seien die vom Gemeinderat Egerkingen getroffenen Regelungen bezüglich Deutschkursen und Dolmetscherdiensten unzulässig. Solche Regelungen widersprächen zudem dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts. Eine derartige Sprachvorschrift für den Pausenplatz bedeute einen massiven Eingriff in die Sprachenfreiheit.

Selbst wenn in Egerkingen verbreitet Mobbing-Probleme mit fremdsprachigen Schülern auf dem Pausenplatz bestehen würden, wäre ein Verbot des Sprechens der verschiedenen Muttersprachen laut Meinung der Verbände der falsche Weg, um diese Probleme in den Griff zu bekommen.

Die Solothurner Gemeinde Egerkingen wollte mit scharfen Bestimmungen erreichen, dass Kinder und Jugendliche auf dem Areal der Primarschule nur noch Deutsch sprechen. Der Gemeinderat beschloss entsprechende Regeln, die als Höchststrafe zehn Lektionen Deutsch vorsehen.

Die Egerkinger Lehrpersonen und die Schulleitung meldeten allerdings Bedenken an und trafen sich mit dem Gemeinderat zu einer Aussprache. Der Gemeinderat will nun am 10. Februar definitiv über die Änderung der Schulordnung bestimmen. Im Raum steht die Möglichkeit, den fehlbaren Schülern statt einen Deutschkurs einen Verhaltenskurs aufzuerlegen.

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