Leuthard lanciert Abstimmungskampf zum Raumplanungsgesetz

Am 3. März stimmt das Volk über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab, gegen die der Gewerbeverband das Referendum ergriffen hat. Bundesrätin Doris Leuthard hat am Montag für ein Ja geworben.

Bundesrätin Doris Leuthard vor den Medien in Bern (Bild: sda)

Am 3. März stimmt das Volk über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab, gegen die der Gewerbeverband das Referendum ergriffen hat. Bundesrätin Doris Leuthard hat am Montag für ein Ja geworben.

Jährlich werde in der Schweiz eine Fläche von der Grösse des Walensees oder des Murtensees verbaut, sagte Leuthard vor den Medien in Bern. Boden sei aber nicht unbeschränkt verfügbar. „Wir wollen den Landverschleiss und die Bodenspekulation bekämpfen.“

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz ist dies aus Sicht des Bundesrates möglich: Die Revision gewährleiste eine kompakte Siedlungsentwicklung und garantiere, dass die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibe, sagte Leuthard.

Zu grosse Bauzonen verkleinern

Die Grösse der Bauzonen muss sich gemäss dem neuen Gesetz am voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre orientieren. Schon heute sollten Bauzonen eigentlich nur so viel Land umfassen, wie voraussichtlich in dieser Zeit benötigt wird. Viele Gemeinden halten sich aber nicht daran. Manche verfügten über Reserven für 50 Jahre, sagte Leuthard.

Das revidierte Gesetz schreibt deshalb vor, dass zu grosse Bauzonen verkleinert werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass zu viel Fläche als potenzielles Bauland ausgeschieden und dann gar nicht oder nur locker überbaut wird. Entwicklung soll aber weiterhin möglich sein: Ist absehbar, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, können neue Bauzonen geschaffen werden.

Reserven am falschen Ort

Wie der Bedarf genau berechnet würde, ist allerdings offen. Bund und Kantone müssten gemeinsam Richtlinien erarbeiten. Eine Studie im Auftrag des Bundes aus dem Jahr 2007 ergab, dass die Reserven heute oft am falschen Ort liegen, nämlich in ländlichen und touristischen Gebieten, wo der Bedarf klein ist. Vor allem der Kanton Wallis verfügt über viel zu grosse Reserven.

Aus der Studie dürften allerdings keine voreiligen Schlüsse zu möglichen Rückzonungen gezogen werden, betont der Bund. Die Schätzungen zur Bevölkerungsentwicklung seien inzwischen korrigiert worden, und einige Kantone und Gemeinden hätten schon Bauland zurückgezont.

Rückzonungen nur langfristig

Die Mehrheit der Kantone befürwortet die Gesetzesrevision. Die Zersiedelung müsse dringend gebremst werden, befand Jakob Stark, Thurgauer Regierungsrat und Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz.

Die Massnahmen seien verhältnismässig, versicherte er. Rückzonungen würden in einem umsichtigen Prozess und nur auf lange Sicht erfolgen. Der Bund könne neu zwar eingreifen, wenn sich die Kantone nicht an die Vorgaben hielten. In der Umsetzung behielten die Kantone jedoch die volle Handlungsfreiheit.

Augenmass hat der Gesetzgeber aus Sicht der Baudirektoren auch bei der Mehrwertabgabe bewiesen. Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, gewinnt es an Wert. Mit dem neuen Gesetz erhielten die Kantone und Gemeinden mindestens 20 Prozent des Mehrwerts. Die Erträge müssten für Entschädigungen bei Rückzonungen oder raumplanerische Massnahmen verwendet werden.

Landschaftsinitiative zu starr

Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, die verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird. Die Initianten haben das Volksbegehren unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Gesetzesrevision in Kraft tritt.

Lehnt das Volk die Revision ab, gelangt die Initiative zur Abstimmung. Aus Sicht des Bundesrates ist diese zu starr. Damit würde die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt, warnte Leuthard. Bestraft würden zudem jene, die in den vergangenen Jahren umsichtig geplant hätten.

Aus Sicht des Zuger Regierungsrats Heinz Tännler spielen die Gegner des neuen Gesetzes mit dem Feuer. Es drohe nicht nur ein Ja zur Landschaftsinitiative, sondern auch zu kantonalen Volksbegehren wie der Zürcher Kulturlandinitiative.

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