In Libyen hat der regierende Nationale Übergangsrat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die Verherrlichung des ehemaligen Machthabers Muammar al-Gaddafi, seiner Regierung, seiner Ideen oder seiner Söhne mit Gefängnis bestraft.
Ebenfalls mit Haft bestraft wird, „wer falsche Informationen oder Gerüchte während des Krieges verbreitet“ und damit „militärische Vorbereitungen zur Verteidigung des Landes unterminiert oder Terror verbreitet oder die Moral der Bürger schwächt“.
Lebenslange Haft sieht dass Gesetz vor, wenn die „Gerüchte oder Informationen dem Land schaden“. Ein zweites, die Übergangsperiode in Libyen betreffendes Gesetz, sieht Haftstrafen für diejenigen vor, die der libyschen „Revolution vom 17. Februar (2011) Schaden zufügen oder die muslimische Religion herabwürdigen oder die Autorität des Staates oder seiner Einrichtungen“.
Der Nationale Übergangsrat verzichtete zugleich auf ein Gesetz zum Verbot religiöser Parteien, das er vergangene Woche angekündigt hatte. Demnach sollten auch regionale Parteien und solche, die sich an bestimmte Stämme richteten, verboten sein.
Davon fand sich in dem verlesenen Gesetzestext nichts mehr. Ein Mitglied des Übergangsrats sagte der Nachrichtenagentur AFP, bei dem ursprünglichen Text habe es sich um einen „Versuchsballon“ gehandelt.
Islamisten und Föderalisten hatten das Gesetz, durch das sie vom politischen Prozess ausgeschlossen würden, kritisiert. Die libysche Wahlkommission hatte am 11. April angemahnt, rasch ein Parteiengesetz zu verabschieden, da am 19. Juni Wahlen stattfinden sollen. 80 Abgeordnete des neuen Parlaments sollen die Parteien stellen, 120 Sitze sind für unabhängige Kandidaten reserviert.
Unter Gaddafi waren politische Organisationen verboten. Der Nationale Übergangsrat hob dieses Verbot im Januar auf. Seitdem wurden dutzende politische Parteien gegründet. Die meisten von ihnen berufen sich auf den Islam. In den Nachbarländern Tunesien und Ägypten sind islamistische Parteien die grossen Gewinner der Wahlen nach den Umstürzen des arabischen Frühlings.