Das Liechtensteiner Parlament will keinen Ausbau der Demokratie zu Lasten der Kompetenzen des Fürstenhauses. Der Landtag lehnte am Mittwoch eine Verfassungsinitiative, welche das Vetorecht des Monarchen einschränken will, mit 18 zu 7 Stimmen ab.
Im Fürstentum besteht ein Konsens zwischen Parlament und Regierung, über die Verfassungsinitiative „Ja – damit deine Stimme zählt“ noch vor den Sommerferien abstimmen zu lassen. Voraussichtlicher Termin ist der 1. Juli. Die Diskussion im Landtag über die Initiative dauerte am Mittwoch bloss 40 Minuten, denn die Positionen sind bezogen.
Die wählerstärkste Partei, die Vaterländische Union (VU), entschied sich für Stimmfreigabe. Deren Koalitionspartnerin in der Regierung, die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP), gab die Nein-Parole heraus. Ein Ja zur Volksinitiative empfiehlt einzig die kleinste Partei, die grün-alternative Freie Liste (FL).
Letztes Wort beim Volk
Die Initiative will das Vetorecht des Fürsten schmälern. Bei Volksabstimmungen soll das Stimmvolk tatsächlich das letzte Wort haben. Entscheidungen an der Urne sollen nicht mehr durch den Fürsten oder seinen Stellvertreter mit dem verfassungsmässig verankerten Vetorecht ausgehebelt werden können.
Das Vetorecht behalten würde der Fürst bei Beschlüssen des Parlaments, die nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Initianten aus dem Kreis der Demokratiebewegung argumentieren, dass das Parlament jährlich über 100 Beschlüsse fasse, das Volk im Schnitt pro Jahr aber nur einziges Mal an der Urne abstimme.
Ein Nein vom Schloss Vaduz
Das Fürstenhaus lehnt die Volksinitiative ab. Erbprinz Alois betonte in seiner Thronrede vor dem Parlament Anfang März, dass sich das Fürstenhaus aus dem politischen Leben zurückziehe, sollte das Volk die Initiative annehmen.
Das politische System Liechtensteins ist letztmals im März 2003 bestätigt worden, als fast zwei Drittel der Stimmberechtigten ein Ja zur Verfassung aus der Feder des Fürsten in die Urne legten. Damals hatte Fürst Hans-Adam II. vor dem Urnengang angekündigt, den Wohnsitz bei einem Nein des Volkes nach Wien zu verlegen.