Im millionenschweren Goldbärenstreit mit Haribo hat Lindt & Sprüngli einen Etappensieg vor Gericht errungen. Nach der Niederlage des Schokoladenherstellers in erster Instanz entschied das Oberlandesgericht Köln für Lindt & Sprüngli, wie eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte.
Der Senat habe keine hinreichende Ähnlichkeit zwischen der Wortmarke Goldbär des deutschen Süsswarenherstellers Haribo und dem in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären von Lindt & Sprüngli erkennen können.
Entschieden wird der Rechtsstreit aber voraussichtlich erst vom deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Kölner Oberlandesgericht liess die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Den Streitwert hatte das Oberlandesgericht bei 5 Mio. Euro angesetzt.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Lindt & Sprüngli mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokolade-Teddy gegen die Markenrechte von Haribo für dessen bekannte Gummibären, die unter dem Namen „Goldbären“ vermarktet werden, verstösst.
Haribo will die goldfarbenen Schoko-Teddys von Lindt verbieten lassen, weil der Konzern die auf ihn eingetragene Wortmarke „Goldbären“ durch den sogenannten „Lindt-Teddy“ verletzt sieht: Der goldfarbene Schokobär des Konkurrenten sei nichts anderes als „die dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär“, argumentierte Haribo nach Gerichtsangaben.
Keine Verwechslungsgefahr
Das sah das Gericht jedoch anders. Bereits in seiner vorläufigen Einschätzung des Rechtsstreits während der mündlichen Verhandlung machte der Senat geltend, dass eine Verwechslungsgefahr kaum vorliegen dürfte.
Immerhin trage der „Lindt-Teddy“ das Logo des Schokoladeproduzenten für den Konsumenten gut sichtbar auf seinem Bärenbauch. Auch stehe die Aufmachung des Lindt-Schokobärs in der Tradition des „Goldhasen“, den das Unternehmen bereits seit Jahrzehnten im Ostergeschäft vertreibt.
All dies müsse sich der Konsument gleichermassen wegdenken, ehe er auf die Bezeichnung „Goldbär“ für den „Lindt-Teddy“ komme, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte Anfang März. „Man muss mehrfach abstrahieren, um hier den Goldbären herauszudestillieren.“
In erster Instanz hatte sich Haribo am Kölner Landgericht Ende 2012 noch durchgesetzt. Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dass aus Konsumentensicht der nächstliegende Name für den „Lindt-Teddy“ schlicht „Goldbär“ laute – wegen Form und Farbe des Schokoladebären. Nun kann Haribo Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Beide Süsswarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren unabhängig von der Entscheidung der Kölner Richter durch alle Instanzen zu treiben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bis dahin darf Lindt & Sprüngli seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart.