Der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli bekommt vom deutschen Bundesgerichtshof (BHG) im Goldbären-Streit recht: Der Goldbär verletzt weder die Goldbären-Marke von Haribo, noch ist er eine unlautere Nachahmung der Fruchtgummiprodukte.
Damit ist der Goldbären-Streit definitiv vom Tisch.
«Wir begrüssen diese Entscheidung und erwarten in ein paar Tagen die schriftliche Urteilsausfertigung mit entsprechenden Entscheidungsgründen», schreibt Lindt & Sprüngli in einer ersten Reaktion vom Mittwoch.
Für das Unternehmen sei das Urteil der obersten Instanz in Deutschland von Bedeutung, heisst es weiter. Durch das Urteil wurde Rechtssicherheit geschaffen.
Lindt & Sprüngli bringt den Bären seit 2011 heraus. Es handelt sich um ein Schokoladenprodukt in Bärenform, das in Goldfolie eingewickelt ist. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Bären aus dem Süsswarenregal verbannen. Der Grund: Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und liess später auch die Wortmarke «Goldbären» schützen.
Das Gericht hat nun endgültig entschieden, dass die Markenrechte von Haribo nicht verletzt werden.
Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt & Sprüngli recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der BGH nun ab.