Das Gesetz über die Versicherung des baselstädtischen Personals bei Unfall und Krankheit wird revidiert. Der Grosse Rat beschloss dies knapp, obwohl seine vorberatende Kommission knapp dagegen gewesen war. So wird das bisherige Versicherungs-Konzept beibehalten.
Anlass der Revision des kantonalen Gesetzes sind Anpassungen an neueres Bundesrecht. Die Mitte-Rechts-Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabe-Kommission (WAK) wollte gleich das bisherige Konzept mit Eigenheiten wie lohnabhängigen Prämien schleifen: Sie hatte mit 6:5 Stimmen beantragt, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.
Konkret wollte die WAK das Obligatorium für eine halbprivate Unfall-Versicherung streichen lassen. Während die WAK-Mehrheit von einer Bevormundung des versicherten Personals sprach, monierten Regierung und Linke eine Bevormundung durch das Parlament, hätten sich doch Personalverbände für die Beibehaltung ausgesprochen.
Der Rückweisungsantrag der WAK wurde mit 47 gegen 41 Stimmen abgelehnt, wie es das Grüne Bündnis im Plenum beantragt hatte. In der Detailberatung wurde nichts am Text verändert. In der Schlussabstimmung kam die Vorlage mit 41 gegen 34 Stimmen bei 3 Enthaltungen durch.