Das Schweizerische Heilmittelinstitut hat im Kampf gegen Designerdrogen 29 Einzelsubstanzen und zwei Substanzgruppen verboten. Damit stehen in der Schweiz über 150 Designerdrogen auf der schwarzen Liste.
Damit sind Herstellung, Handel und Anwendung dieser Substanzen illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes, wie das Departement des Innern (EDI) am Dienstag mitteilte. Zoll- und Polizei dürfen die Substanzen beschlagnahmen.
Das EDI macht darauf aufmerksam, dass neue Substanzen zunächst «oft ganz legal im Internet vertrieben werden, etwa als Badesalz, Pflanzendünger oder Forschungschemikalien», bevor sie dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) unterstellt werden.
Gemäss BetmG werden diese neuen psychoaktiven Substanzen aufgrund ihrer Gefährlichkeit kontrolliert und regelmässig in die Substanzlisten der entsprechenden Verordnung aufgenommen. «So kann die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpft werden», schrieb das EDI.