Im Aargau soll eine schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler eingeführt werden. Die Regierung hat dem Parlament die Botschaft für die notwendige Gesetzesrevision vorgelegt. Die nicht öffentliche Liste soll spätestens ab Anfang 2015 geführt werden.
Säumige Prämienzahler sollen mit einem Leistungsaufschub belegt werden. Einzig bei Notfällen soll die öffentliche Hand die Kosten bezahlen. Das sieht die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vor. Mit der am Freitag veröffentlichten Botschaft erfüllt der Regierungsrat eine entsprechende Forderung des Parlamentes.
Die schwarze Liste der Säumigen soll die Zahlungsmoral verbessern. Auch will der Regierungsrat die Zahl der Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenforderungen verringern, an denen sich der Kanton beteiligen muss.
Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger sowie Kinder und Jugendliche sind gemäss Vorschlag des Regierungsrates von der Säumigenliste ausgeschlossen.
Die Sozialversicherung Aargau soll die Liste führen. Diese soll nicht öffentlich sein. Einzig die Leistungserbringer, die Gemeinden für ihre Einwohnenden und der Kanton sollen Einblick in die Liste haben, wie der Regierungsrat vorschlägt.
Bürgerliche machen Druck
Die schwarze Liste mit den säumigen Prämienzahlern ist politisch umstritten, wie die Vernehmlassung zeigte. SVP, FDP und CVP sind dafür. SP und Grüne lehnen die Forderung ab. Kritisch stehen auch die Krankenversicherer der Liste gegenüber: Sie befürchten einen grossen administrativen Aufwand, dem kaum ein Nutzen gegenübersteht.
SVP, FDP und CVP wollen, dass die Säumigenliste bereits per Mitte Jahr eingeführt wird. Das geht nur, wenn das Parlament mit absoluter Mehrheit die Dringlichkeit der Gesetzesänderung beschliesst. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, wird die Liste per Anfang 2015 in Kraft gesetzt.
Aargau zahlte 2012 rund 8 Millionen Franken
Im Jahr 2012 wurden im Aargau 29’720 Betreibungsbegehren über 37,8 Millionen Franken wegen Krankenkassenausständen eingeleitet. Rund 7 Millionen Franken wurden als Verlust ausgewiesen.
Zusammen mit den Betreibungskosten und den Verzugszinsen resultieren für das Jahr 2012 mit Verlustschein ausgewiesene Forderungen aus Krankenkassenausständen von 9,5 Millionen Franken. Davon musste der Kanton 85 Prozent, also rund 8 Millionen Franken, übernehmen.
Der Regierungsrat rechnet damit, dass es wegen der schwarzen Liste pro Jahr rund 250 Betreibungen weniger geben wird. Damit könnte etwa eine halbe Million Franken eingespart werden. Ein säumiger Versicherter muss derzeit mit keinen Einschränkungen bei den Krankenkassenleistungen rechnen.
Per Anfang 2012 war das System des Leistungsaufschubs bei fälligen Krankenkassenausständen aufgehoben worden. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde denen Kanton dafür die Möglichkeit gegeben, eine schwarze Liste einzuführen.
Grundsätzlich sind die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der Gesamtforderungen aus der obligatorischen Grundversicherung zu übernehmen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins führten.