Neue Regeln für Lobbyisten: Wer ins Bundeshaus will, muss sich künftig akkreditieren lassen. Nach dem Ständerat hat sich auch die Nationalratskommission dafür ausgesprochen. Damit können die Arbeiten an einer Gesetzesvorlage beginnen.
Heute dürfen Parlamentsmitglieder zwei Personen eine Zutrittskarte zum Bundeshaus ausstellen. So gelangen auch Lobbyisten ins Gebäude. Künftig wären diese nicht mehr auf Parlamentarierinnen und Parlamentarier angewiesen.
Die Nationalratskommission hat eine parlamentarische Initiative des Neuenburger SP-Ständerats Didier Berberat (SP/NE) für ein Akkreditierungssystem mit 14 zu 9 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nun müssen die Kriterien für eine Akkreditierung bestimmt werden. Über die Gesetzesänderungen werden am Ende National- und Ständerat befinden.
Die Gegner befürchten, dass durch die neue Regelung noch mehr Lobbyisten Zugang zum Bundeshaus erhalten könnten. Weiter geben sie zu bedenken, dass es auch ausserhalb des Bundeshauses Lobbying gibt.
Lobbyregister mit mehr Angaben
Nach dem Willen der Nationalratskommission soll auch das Lobbyregister ergänzt werden. Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative des früheren Nationalrats und heutigen Ständerats Andrea Caroni (FDP/AR) angenommen.
Er verlangt, dass Lobbyisten mit Zutrittskarte zum Bundeshaus im öffentlichen Register nicht nur das Public-Affairs-Unternehmen angeben müssen, für das sie tätig sind, sondern auch die Mandate, für welche sie im Bundeshaus aktiv sind.
Abgelehnt hat die Kommission eine Initiative der Grünen. Diese verlangten, dass auch eine Liste jener Personen veröffentlicht wird, welchen Parlamentsmitglieder temporären Zutritt gewähren.
Bisher keine Mehrheit
Für neue Lobbying-Regeln gab es schon zahlreiche Vorschläge aus den Reihen des Parlaments. Bisher wurden entsprechende Vorstösse aber stets abgelehnt. Auslöser der jüngsten Bemühungen um neue Regeln war die Kasachstan-Affäre um die heutige Nationalratspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE).
Markwalder hatte Unterlagen aus der Aussenpolitischen Kommission an eine Lobbyistin weitergegeben. Zudem reichte sie eine Interpellation zu Kasachstan ein, auf deren Wortlaut eine Lobbyistin und eine kasachische Partei Einfluss genommen hatten. Dass Ähnliches im Bundeshaus keine Seltenheit ist, war weitgehend unbestritten. Der Fall diente jedoch als Beispiel für den Einfluss von Lobbyisten und löste eine Debatte darüber aus.