Der Lobbyisten-Verband SPAG schaltet sich in die Kasachstan-Affäre ein. Die SPAG-Standeskommission überprüft, ob ein Verbandsmitglied die Standesregeln verletzt hat, wie die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft am Donnerstag mitteilte.
Im Fokus steht eine Interpellation, welche die Berner Nationalrätin Christa Markwalder im Juni 2013 eingereicht hat. Darin stellte die FDP-Politikerin dem Bundesrat mehrere Fragen zur Weiterentwicklung der Beziehungen der Schweiz zu Kasachstan. Die «NZZ» berichtete am Mittwoch, dass nicht Markwalder selbst, sondern die PR-Agentur Burson-Marsteller den Text verfasst habe.
Die Agentur wiederum habe im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol gehandelt. Diese bezeichnet sich als Oppositionspartei, steht aber der autoritären Regierung nahe. Die Kasachen sollen eine erste Textfassung überarbeitet und unter anderem den mehrfachen Verweis auf die Menschenrechte gestrichen haben.
«Zu gutgläubig»
Christa Markwalder sagte gegenüber mehreren Zeitungen, sie habe gewusst, dass die Lobbyistin der PR-Agentur, Marie-Louise Baumann, ein Mandat der Oppositionspartei habe. Dass Baumann die Vorstossentwürfe nach Kasachstan geschickt habe, habe sie aber erst aus der Presse erfahren. Sie sei wohl zu gutgläubig gewesen.
Die PR-Agentur ihrerseits schrieb in einer Mitteilung, über die Auftragssituation habe man immer offen und transparent informiert.
Erster Einsatz
Ob die seit Juli 2014 gültigen Lobbyisten-Standesregeln tatsächlich eingehalten wurden, wird nun die vom Verband unabhängige Standeskommission untersuchen. Gemäss den in den Regeln aufgeführten Sorgfaltspflichten müssen Verbandsmitglieder unter anderem bei einer ersten Kontaktaufnahme bekanntgeben, in wessen Auftrag sie vorstellig werden. Ob auch das Überarbeiten eines Vorstosses, in diesem Falle durch die Kasachen, kommuniziert werden muss, ist in den Standesregeln nicht definiert.
Die Standeskommission des SPAG besteht erst seit März 2015 und kommt mit dieser Untersuchung nun zu ihrem ersten Einsatz. Die Kommission kann bei einer Verletzung der Standesregeln eine Rüge aussprechen. In schwerwiegenden Fällen kann sie eine weitere Mitgliedschaft im Verband davon abhängig machen, ob die Person die Standesregeln fortan einhält.