Sanierungen von Unternehmen in Schieflage sollen erleichtert werden. Der Nationalrat stimmte am Dienstag der Revision des Konkursrechts zu. Da die Erleichterungen auch auf Kosten der Angestellten gehen, hiess der Rat als Ausgleich eine Sozialplanpflicht gut.
Mehrere Parteien erklärten die Schaffung einer Pflicht, bei Massenentlassungen Sozialpläne auszuhandeln, zur Schicksalsfrage. SP und Grüne anerkannten zwar, dass Sanierungen Arbeitsplätze bewahren können. Sie zeigten sich aber nur bereit, die Schwächung einzelner Arbeitnehmerrechte hinzunehmen, wenn im Gegenzug die Sozialplanpflicht geschaffen wird.
Diese bekämpften SVP und FDP vehement. Die Sozialplanpflicht sei «der Anfang vom Ende des liberalen Arbeitsrechts in der Schweiz», warnte Sebastian Frehner (SVP/BS). Das flexible Recht sei ein Vorteil, wie etwa die tiefe Arbeitslosigkeit zeige. Gabi Huber (FDP/UR) fügte an, aufgrund der Sozialpartnerschaft gebe es heute auch ohne Pflicht Sozialpläne.
Nur grosse Firmen betroffen
Die grosse Kammer stimmte der Sozialplanpflicht mit 89 zu 78 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. BDP, GLP und die grosse Mehrheit der CVP schlugen sich auf die Seite der Linken. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Revision mit 99 zu 74 Stimmen gut. Da der Ständerat die Pflicht bereits abgesegnet hat, dürfte sie Tatsache werden.
Die Sozialplanpflicht schreibt konkret vor, dass die betroffenen Unternehmen einen Sozialplan aushandeln müssen, wenn sie mindestens 30 Angestellte entlassen. Kommt kein Plan zustande, kann ein Schiedsgericht einen Plan aufstellen. Der Sozialplan soll die Folgen der Kündigung für die Betroffenen mildern.
Gelten wird die Pflicht für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern – das sind 0,37 Prozent der Schweizer Firmen, die ein Drittel der Angestellten beschäftigen. Die KMU seien nicht betroffen, gab Bundesrätin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Die Justizministerin rief den Nationalrat auf, die «historische Chance» wahrzunehmen.
Verknüpft hatte der Bundesrat die Sozialplanpflicht mit einer Erleichterung bei Firmenübernahmen in einer Sanierung. Der Käufer soll die Arbeitsverträge nicht mehr zwingend übernehmen müssen, wie der Nationalrat mit 119 zu 57 Stimmen gegen den Willen der Linken beschloss.
Die Bestimmung ermögliche mehr Sanierungen, hielt Viola Amherd (CVP/VS) fest. Müssten auch Mitarbeiter von unrentablen Betriebsteilen übernommen werden, könne eine Sanierung scheitern.
Kompromissvorschlag gutgeheissen
Damit mehr Unternehmen saniert statt in den Konkurs geschickt werden, beschloss der Nationalrat zahlreiche weitere Änderungen. Unternehmen, die in Schieflage geraten sind, sollen künftig in Anlehnung an das US-Recht (Chapter 11) in Nachlassverfahren eine Verschnaufpause zur Sanierung erhalten können. Heute mündet ein Nachlassverfahren zwingend in einen Konkurs oder Nachlassvertrag.
Diese Verschnaufpause – ein Unternehmen kann in dieser Phase nicht betrieben werden – soll dazu dienen, eine Sanierung zu organisieren. Das kann etwa die Beendigung und Neuverhandlung von Verträgen wie für die Miete von Gebäuden beinhalten, oder auch eine Übernahme.
Zur Umsetzung dient unter anderem eine provisorische Stundung für maximal vier Monate. Damit sich Unternehmen Verträgen entledigen können, die eine Sanierung verhindern, sollen Dauerschuldverhältnisse wie Mieten oder Leasingverträge während einer Stundung vom Schuldner unter Entschädigung gekündigt werden können.
Die SVP hatte diese und zahlreiche weitere Bestimmungen bekämpft, weil sie ihr zu weit gingen. Sie warnte vor Missbrauch: Statt Unternehmen zu sanieren, könnten «Schlitzohren» eine Firma weiter aushöhlen, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ).
Rückerstattung von Boni
In den meisten Punkten folgte der Nationalrat Ständerat und Bundesrat. So stimmte er einem Vorschlag der kleinen Kammer zu, dass Verwaltungsräte bei einem Konkurs unter Umständen Boni bis zu fünf Jahre zurück zurückerstatten müssen. Heute gilt dies nur für drei Jahre und nur für Tantiemen.
Abgelehnt hat der Nationalrat aber die Abschaffung des Retentionsrechts für Vermieter, die damit bei ausstehenden Zahlungen Gegenstände in einem vermieteten Geschäftsraum pfänden lassen können. Ein solches Vorrecht für Vermieter sei in der heutigen Zeit nicht mehr angezeigt, sagte Sommaruga.
Nichts wissen will der Nationalrat davon, dass die Anfechtung von missbräuchlichen Schenkungen und Geschäften kurz vor dem Konkurs erleichtert wird. Der Bundesrat wollte die Beweislast umkehren, wenn nahestehende Personen – Familienmitglieder oder auch Konzerngesellschaften – Vermögenswerte erhalten haben. Diese sollten zeigen müssen, dass die Zuwendungen rechtens waren.