Die Löhne der im Kanton Aargau tätigen Kindergartenlehrpersonen sollen gestaffelt an jene der Primarlehrpersonen angeglichen werden. Dies schlägt die Regierung dem Kantonsparlament vor, nachdem das Aargauer Verwaltungsgericht eine Lohnbeschwerde der Kindergartenlehrpersonen gutgeheissen hatte.
Die Löhne der Kindergartenlehrpersonen wurden bisher wie alle Löhne der Lehrpersonen im Aargau aufgrund einer Arbeitsplatzbewertung und der Berücksichtigung der früheren und der marktüblichen Löhne festgelegt. Das Verwaltungsgericht war aber im Januar 2014 bei der Beurteilung einer Lohnklage von Kindergartenlehrpersonen zum Schluss gekommen, dass die Kindergartenlöhne von diskriminierenden Elementen geprägt seien und deshalb neu festgelegt werden müssen.
In der am Donnerstag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat zeigt die Regierung auf, wie sie vorgehen will. Die Kindergartenlehrpersonen sollen ab 2018 im ersten Dienstjahr einen Lohn von 77’680 Franken gegenüber bisher 71’330 Franken erhalten. Für den Kanton und die Gemeinden hat dies ab 2018 einen jährlichen Mehraufwand von 9,4 Millionen Franken zur Folge.
Um der Forderung nach einer rückwirkenden Nachzahlung gerecht zu werden, schlägt der Regierungsrat vor, allen seither im Kanton Aargau tätigen Kindergartenlehrpersonen rückwirkend per 1. August 2011 die Differenz zum mittleren Marktlohn der Kantone Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn, Zürich und Basel-Stadt zu erstatten. Dies kostet den Kanton und die Gemeinde weitere 12,5 Millionen Franken.
Der Regierungsrat nutzt die Gelegenheit der Teilrevision des Lohndekrets, um auch die Regelung zum Einsatz von Stellvertretungen zu präzisieren und der gängigen Praxis anzupassen. Bei unvorhersehbaren Absenzen kann frühestens ab dem zweiten Absenzentag eine bezahlte Stellvertretung eingesetzt werden.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im September über die vorgeschlagene Änderung des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen und über den Nachtragskredit zur Nachzahlung beraten. Die Dekretsänderung soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten.