Die Neuenburger Justiz muss sich erneut mit der Lohnklage einer ehemaligen Migros-Angestellten beschäftigen. Das Kassationsgericht wies den Fall zur Neubeurteilung an die erste Instanz zurück.
Das Kassationsgericht von Neuenburg verlangt eine Expertise, um die Lohnunterschiede zwischen der Klägerin und ihren zwei männlichen Kollegen zu beurteilen, wie die Gewerkschaft Unia am Dienstag mitteilte. Eine solche Expertise war 2010 vom Arbeitsgericht, das den Fall in erster Instanz beurteilte, abgelehnt worden.
Das Arbeitsgericht war zum Schluss gekommen, dass eine Lohndifferenz von 8,5 respektive 13,4 Prozent zwischen der Klägerin und ihren männlichen Arbeitskollegen keine geschlechterspezifische Diskriminierung darstelle. Nun muss der Fall neu beurteilt werden.
Die ehemalige Migros-Angestellte hatte ihre Klage wegen Lohnungleichheit 2009 eingereicht. Sie verdiente damals für die gleiche Arbeit monatlich 300 Franken weniger als ein jüngerer und weniger erfahrener männlicher Kollege.