Lohndumping ist in der Schweiz nach Ansicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) in vielen Bereichen noch immer alltäglich. Am Beispiel der Gartenbau-Branche hat der SGB in einer Studie aufgezeigt, dass selbst die kantonalen Kontrollinstanzen das eigentliche Lohnniveau ignorierten.
Kontrolleure stützten sich auf den einzigen nationalen GAV, dessen Werte im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau aber zu tief angesetzt seien, sagten SGB-Vertreter am Dienstag vor den Medien in Bern. Dieser GAV stamme vom Arbeitgeberverband Jardin Suisse, dem nur rund 40 Prozent der Firmen angeschlossen seien.
National gibt es laut SGB keinen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Einzig in einzelnen Kantonen, beispielsweise in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie in der lateinischen Schweiz, existierten allgemeinverbindliche GAV.
„Besorgniserregende Situation“
Generell zeige eine Analyse der Lohnsituation in der Gartenbaubranche eine besorgniserregende Situation, kritisiert der SGB weiter. Gemäss den SECO-Statistiken hätten letztes Jahr 11 Prozent der kontrollierten Gartenbau-Firmen zu tiefe Löhne bezahlt. Die Tendenz sei in den letzten Jahren steigend gewesen.
Würden die Kantone Richtlöhne verwenden, die näher bei den üblichen Löhnen liegen, so wären die festgestellten Verstosszahlen deutlich höher. In beiden Basel mit ihren allgemeinverbindlichen, kantonalen GAV betrug die Verstossquote letztes Jahr 34 Prozent.
Das tatsächliche Ausmass der Lohnunterbietung dürfte daher deutlich höher sein als bisher ausgewiesen, meint der SGB. Die bisherigen offiziellen Zahlen ergäben ein zu positives Bild der Situation im Gartenbau.
Nationale Mindestlöhne für Schwerstarbeit
Der Gewerkschaftsbund verlangt deshalb die Einführung von nationalen Mindestlöhnen, die ein für diese von Schwerstarbeit geprägte Branche angemessenes Niveau haben sollen. Dabei soll ein ein allgemeinverbindlich erklärter GAV eingeführt werden.
Zudem muss nach Meinung des SGB das Lohnniveau im Gartenbau generell deutlich angehoben werden. Als entsprechende Richtwerte für Mindestlöhne in einem GAV stellt sich der Gewerkschaftsbund die Mindestlöhne im GAV Gartenbau Genf oder die Löhne vor, die im Bauhauptgewerbe für verwandte Tätigkeiten bezahlt werden.