Die Lohnverhandlungen im Basler Taxigewerbe sind gescheitert: Die Arbeitgeber seien auf keine Lohnforderungen eingegangen, teilten Unia Nordwestschweiz und Syna am Donnerstag mit. Die Gewerkschaften forderten aber existenzsichernde Mindestlöhne auch im Taxigewerbe.
Das Taxigewerbe sei eine hochprekäre Lohnbranche, heisst es in der Mitteilung der Gewerkschaften. Denn Taxifahrer würden mittels Umsatzbeteiligung entlöhnt. Auch bei einer Beteiligung von 50 Prozent lägen die Stundenlöhne der Chauffeure aber noch zwischen niedrigen 14 und 17 Franken.
Nach regionalem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beträgt jedoch die Mindestumsatzbeteiligung nur 43 Prozent. Faktisch habe indes eine sehr grosse Mehrheit der Chauffeure schon heute über 45 Prozent. Die Gewerkschaften wollten nun eine Mindestgrenze von 46 Prozent, also eine Anpassung des GAV-Mindestlohns an reale Löhne.
Mit Bedauern hätten Unia und Syna jedoch feststellen müssen, dass es die Arbeitgeber als ihre Aufgabe sähen, die paar wenigen schwarzen Schafe unter den Taxihaltern zu schützen, die ihren Fahrern weniger als 46 Prozent zugestehen. Auch das Lohnbegehren für das Telefon- und Funkpersonal, wo die Mindestlöhne bei 3900 Franken stagnieren, sei vom Tisch gewischt worden.
In Anbetracht der Tiefstlöhne im Taxigewerbe sei es unverständlich, dass die Arbeitgeber nicht Hand zu einer Verbesserung bieten, kritisieren die Gewerkschaften. Bei den diesjährigen Lohnverhandlungen sei eine Chance vergeben worden, mit besserer Entlöhnung dem angeschlagenen Image der Branche entgegen zu wirken.