Der Lokführer, der im Januar in Neuhausen am Rheinfall SH ein Rotlicht überfahren und damit eine Zugkollision verursacht hat, ist zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Beim Unfall wurden 27 Personen verletzt.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs erhielt der 34-jährige Lokführer eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 130 Franken und eine Busse von 2000 Franken, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen mitteilte.
Der Bahnunfall, bei dem eine Thurbo-Zugskomposition mit einer korrekt entgegen fahrenden S-Bahn der SBB kollidierte, ereignete sich am frühen Morgen des 10. Januar rund 100 Meter ausserhalb des Bahnhofs Neuhausen am Rheinfall. Die beiden Lokomotivführer blieben unverletzt. Es entstand ein Sachschaden von rund 10 Millionen Franken.
Ursache des Unfalls war menschliches Versagen, wie die Ermittlungen des Kriminaltechnischen Dienstes der Schaffhauser Polizei und der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) ergeben haben. Der Lokführer des Thurbozuges hatte ein Rotlichtsignal missachtet und war zu früh aus dem Bahnhof losgefahren.
Als er das Haltesignal bemerkte, war es bereits zu spät. Er leitete zwar noch eine Schnellbremsung ein und konnte seine Komposition von einer Geschwindigkeit von rund 60 Kilometern pro Stunde auf 1,2 km/h abbremsen. Trotzdem kam es zur Kollision mit der einfahrenden S11, die mit einer Geschwindigkeit von 37 km/h unterwegs war. Ein moderneres Sicherheitssystem hätte gemäss Experten den Unfall verhindert.