Lotteriegewinne bis 1000 Franken ab 2013 verrechnungssteuerfrei

Wer einen Lotteriegewinn bis 1000 Franken erzielt, muss auf diesen ab kommenden Jahr keine Verrechnungssteuer bezahlen. Ab 2014 gilt die höhere Freigrenze auch für die direkte Bundessteuer, wie der Bundesrat am Mittwoch entschied.

Kleine Lottogewinne werden verrechnungssteuerfrei (Archiv) (Bild: sda)

Wer einen Lotteriegewinn bis 1000 Franken erzielt, muss auf diesen ab kommenden Jahr keine Verrechnungssteuer bezahlen. Ab 2014 gilt die höhere Freigrenze auch für die direkte Bundessteuer, wie der Bundesrat am Mittwoch entschied.

Das Parlament hatte im Juni die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (VSTG) sowie des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) gutgeheissen. Die Regierung beschloss nun, die beiden Gesetze rasch in Kraft zu setzen.

Die neue Freigrenze bei der direkten Bundessteuer werde ein Jahr nach jener bei der Verrechnungssteuer umgesetzt, um den Kantonen genügend Zeit zu geben, die Wegleitungen, die Informatik und die Formulare anzupassen, teilte der Bundesrat mit.

Bisher waren Lotteriegewinne nur bis 50 Franken verrechnungssteuerfrei, bei der direkten Bundessteuer gab es keine Freigrenze. Neben der Anhebung dieser Grenze können Lottogewinner künftig maximal 5000 Franken als Einsatzkosten von den Steuern abziehen.

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