Die 35 Kinder und Jugendlichen, die sich gegen die «Love Life»-Kampagne des Bundes gewehrt hatten, ziehen vor Bundesgericht. Sie stören sich an der Darstellung sexueller Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt sie jedoch für nicht beschwerdeberechtigt.
Die Minderjährigen teilten den Weiterzug ans Bundesgericht am Dienstag mit. Die Gruppe der 4- bis 17-Jährigen und ihre Eltern werden von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt. Sie gehen davon aus, dass die im TV-Spot der «Love Life»-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gezeigten sexuellen Handlungen von homo- und heterosexuellen Paaren die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können.
Im Sommer 2014 haben sie deshalb eine Beschwerde gegen die Kampagne beim BAG eingereicht und deren Einstellung gefordert. Das BAG trat darauf nicht ein, worauf die Gruppe den Fall ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weiterzog.
Nicht betroffen
Die Richter entschieden, dass die Kinder und Jugendlichen, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter nicht berechtigt sind, Beschwerde zu führen. Dafür müssten sie von der Kampagne mehr betroffen sein, als die Allgemeinheit. Sie müssten also einen Sondernachteil erleiden, damit überhaupt ein schutzwürdiges Interesse vorliege.
Dies ist gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht der Fall. Aus diesem Grund ist das BAG zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Die Anwältin der Beschwerdeführenden ist gemäss Mitteilung der Kinder und Jugendlichen überzeugt, dass die Minderjährigen in ihrer Gesamtheit eine klar definierbare Gruppe darstellten. Im Interesse einer gesunden Entwicklung sei sie mehr als die Allgemeinheit der Bevölkerung vor sexualisierten Bildern und Videofilmen zu schützen.