LSVA-Erhöhung 2009 laut Bundesverwaltungsgericht nicht zulässig

Die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2009 ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig. Die Richter in St. Gallen haben zwei Transportfirmen Recht gegeben. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben.

Das Bundesgericht wird wohl in der LSVA-Frage entscheiden (Archiv) (Bild: sda)

Die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2009 ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig. Die Richter in St. Gallen haben zwei Transportfirmen Recht gegeben. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben.

Die eidgenössischen Gerichte hatten sich bereits mehrfach mit der LSVA zu befassen. Vor zwei Jahren kam das Bundesgericht zum wichtigen Schluss, dass den Camioneuren bei der LSVA-Festsetzung die Kosten angelastet werden dürfen, die der Schwerverkehr anderen Verkehrsteilnehmern durch die im Stau verlorene Zeit verursacht.

Kostendeckungsprinzip verletzt

Übrig blieb letztlich die Frage, in welcher Höhe diese sogenannten Stauzeitkosten angerechnet werden dürfen. Das Bundesgericht verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Januar, ergänzende Abklärungen vorzunehmen und einen Betrag festzusetzen.

Die Oberzolldirektion (OZD) ermittelte die Zahlen in der Folge neu und legte die Stauzeitkosten auf 291 Millionen Franken fest, was die Erhöhung der LSVA ohne weiteres zugelassen hätte.

Das Bundesverwaltungsgericht ist der Vorgabe der OZD nun allerdings nicht gefolgt und hat den zwei betroffenen Transportfirmen, welche die Erhöhung 2009 angefochten hatten, vollumfänglich Recht gegeben. Laut den Richtern in St. Gallen wird durch die Erhöhung der LSVA 2009 das Kostendeckungsprinzip verletzt.

Vorgaben aus Lausanne

Insgesamt würden die Stauzeitkosten „nicht so hoch ausfallen, als dass eine LSVA-Tariferhöhung gerechtfertigt gewesen wäre“. Dies führe zur Unzulässigkeit der Abgabeerhöhung für die fragliche Periode und damit zur Aufhebung der angefochtenen Verfügungen. Die Urteile können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Gericht betont, dass es die von der OZD ermittelten Zahlen anhand der detaillierten Vorgaben des Bundesgerichts überprüft habe. Die Berechnungen der OZD, welche diese zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) durchgeführt hatte, waren im vergangenen April der Öffentlichkeit präsentiert worden.

ASTAG reagiert

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG fordert als Reaktion auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Tarife der LSVA generell gesenkt werden. Zudem soll der Bundesrat künftig der Bundesverwaltung „genauer auf die Finger“ schauen.

Mit dem Entscheid habe sich das Bundesverwaltungsgericht hinter den ASTAG gestellt, teilte der Verband am Freitag mit. Folglich erachtet der ASTAG sämtliche LSVA-Erhöhungen und Anpassungen der letzten Jahre als „widerrechtlich“.

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