Viele Kantone haben Mühe, den Vollzug der Luftreinhalteverordnung (LRV) bei Feuerungen und Industrie-Anlagen zu überprüfen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Der Bund will nun die Kantone verstärkt in die Pflicht nehmen.
Das Schweizer Radio DRS wies am Dienstag auf eine entsprechende Studie hin, die bereits Ende Februar auf der Homepage des BAFU aufgeschaltet worden war. Der Bericht besagt, dass die Mängel bei der Durchführung der Kontrollen „besonders augenfällig und problematisch“ seien.
Die Studien-Autoren kamen zum Schluss, dass sieben Kantone bei kleinen Holzfeuerungen gar keine Kontrollen durchführen. In jedem zweiten Kanton würden „insbesondere bei den Anlagen in Industrie und Gewerbe die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollfristen häufig nicht eingehalten“.
Acht Kantone wussten nicht, wie hoch die Zahl der Beanstandungen ist, weil sie „angesichts der weitgehenden Delegation der Kontrollen offenbar die Übersicht über die Vollzugstätigkeit in diesem Bereich verloren haben“. Einige Kantone hatten zudem keine Ahnung, wo Kontrollen überhaupt durchzuführen sind, da sie keine Anlagenkataster angelegt haben.
Unterschiedliche Prioritäten
Die Studie sieht den Hauptgrund für diese Mängel beim Fehlen von Personal und finanziellen Mitteln. „Die Priorität der LRV wird offensichtlich nicht überall gleich gesehen“, heisst es.
Martin Schiess, BAFU-Abteilungsleiter für Luftreinhaltung, bestätigte im Radiobeitrag: „Es gibt Kantone – vor allem kleine Kantone – die haben zum Teil Ressourcenprobleme.“ Vor allem wenn es unterschiedliche Anlagen in einem Kanton gebe, sei es wichtig, dass man mit grösseren Kantonen zusammenarbeite.
Die Studie beanstandet, das vor allem bei den Anlagen in Industrie und Gewerbe in Bezug auf das technische Spezialwissen die Kapazitäten zu klein seien. Der Bund solle den betroffenen Kantonen mit branchenspezifischen Vollzugshilfen unter die Arme greifen.
Der Bund müsse zudem beachten, dass die Verbesserungsvorschläge der Studie umgesetzt würden. Schiess sagte, man stehe „in engem Kontakt“ mit den Fachstellenleitern der Kantone. Die Empfehlungen sollen so „Schritt für Schritt“ abgearbeitet werden.