Luxemburgischer Finanzminister kritisiert Kauf gestohlener Daten

Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden kritisiert in einem Interview zum Steuerstreit der Schweiz und Deutschlands den Diebstahl und Kauf von Bankkundendaten. Er rate niemandem, Daten zu stehlen, und er empfehle niemanden, gestohlene Daten zu erwerben.

Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden kritisiert den Kauf von gestohlenen Bankkundendaten (Archiv) (Bild: sda)

Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden kritisiert in einem Interview zum Steuerstreit der Schweiz und Deutschlands den Diebstahl und Kauf von Bankkundendaten. Er rate niemandem, Daten zu stehlen, und er empfehle niemanden, gestohlene Daten zu erwerben.

Im in der Schweiz und in Deutschland umstrittenen Steuerabkommen seien die beiden Länder „sehr stark aufeinander zugegangen“, sagte Frieden in dem am Dienstag in der Online-Ausgabe der „Handelszeitung“ publizierten Interview. „Das kann ich nur begrüssen.“

Für ihn als Freund beider Seiten sei „alles andere als der Dialog für gute Beziehungen zwischen zwei Staaten nicht wünschenswert“. Der Kauf gestohlener Daten könne nicht die Art und Weise sein, wie Rechtsstaaten miteinander umgingen.

Luxemburg und auch Österreich stellen sich gegen den von Gegnern des Steuerabkommens geforderten automatischen Informationsaustausch auf EU-Ebene: „Der automatische Informationsaustausch ist nicht mein bevorzugtes Modell“, bekräftigte Frieden.

Schutz der Privatsphäre

Sehr viele Staaten hätten im Innern ein Quellensteuersystem eingeführt und nicht den Informationsaustausch, begründete Frieden seine Haltung. „Für mich ist der Schutz der Privatsphäre im Bereich der Vermögensverwaltung etwas Wichtiges.“

Es brauche ein System, das das Bezahlen der Steuern sicherstelle. Dafür sei die Quellensteuer ein adäquates Instrument. Frieden wünscht sich, „dass wir in Europa über diese Themen sachlicher diskutieren können“.

Das Steuerabkommen der Schweiz und Deutschlands basiert auf der Abgeltungssteuer. Mit ihr muss die Schweiz ihr Bankgeheimnis nicht aufgeben, und Ausländer müssen in der Schweiz angelegtes Vermögen im Heimatland nicht offenlegen. Dafür ziehen die Banken den Kunden einen pauschalen Betrag ab, der ins Heimatland überwiesen wird.

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