Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann müssen sich heute Montag vor dem Bezirksgericht Kriens wegen eines umstrittenen Polizeieinsatzes in Malters LU verantworten. Dabei hatte sich eine Rentnerin umgebracht.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Die beiden Polizeioffiziere bestreiten die Vorwürfe.
Anfang März 2016 war die Luzerner Polizei für eine Hausdurchsuchung in einen Weiler bei Malters LU ausgerückt. Sie vermutete, dass sich dort eine Hanf-Indoor-Plantage befand. Doch die 65-jährige Schweizerin, die sich in der Wohnung ihres Sohnes aufhielt, wollte die Polizei nicht hereinlassen. Stattdessen drohte sie, mit einem Revolver auf die Beamten zu schiessen und feuerte auch mehrere Schüsse ab.
Die Sicherheitskräfte rückten mit einem Grossaufgebot aus. Sie evakuierten die übrigen Wohnungen des Mehrfamilienhauses sowie benachbarte Gebäude. Spezialisten der Polizei verhandelten während 17 Stunden – auch während der Nacht – ergebnislos mit der Frau.
Am Morgen des zweiten Tages entschieden Polizei und Staatsanwaltschaft, die Wohnung durch die Sondereinheit Luchs stürmen zu lassen. Die Frau sei eine grosse Gefährdung für die Nachbarschaft und die Polizisten gewesen, sagte Achermann nach dem Einsatz.
Plan misslungen
Gemäss der Anklageschrift plante die Polizei, die Frau durch ein Telefongespräch in den hinteren Teil der Wohnung in die Nähe der Eingangstüre zu locken. Währenddessen sollte beim Wald ein Feuerwerk gezündet werden. Damit wollten die Beamten vom Aufbrechen der Türe ablenken. Danach sollte ein Interventionshund hineingeschickt werden und die Frau überwältigen.
Doch der Plan misslang: Bereits als sich die Beamten im Treppenhaus befanden, erschoss die Frau laut Polizeiangaben im Badezimmer erst ihre Katze und richtete sich schliesslich selber. Bei der späteren Durchsuchung der Wohnung stiessen die Beamten wie erwartet im oberen Stock der zweigeschossigen Wohnung auf eine Hanfanlage.
Alternativen nicht abgeklärt
Der ausserordentliche Staatsanwalt, der Aargauer Christoph Rüedi, wirft den Angeklagten vor, die Alternativen zu einem Eingriff nicht geprüft zu haben. Ihnen sei bewusst gewesen, dass die Rentnerin psychisch krank war, an paranoider Schizophrenie litt und am Morgen vor dem Einsatz einen psychotischen Schub erlitten habe, heisst es in der Anklageschrift.
Zudem seien die Verhandlungen mit der Frau pendent gewesen; noch am Morgen vor der Intervention habe sie um eine Bedenkfrist von einem Tag gebeten. Auch hätten die Beschuldigten wissen müssen oder zumindest in Erfahrung bringen können, dass die Frau engen Kontakt zu ihrem Sohn unterhielt. Dieser hätte sie überzeugen können, die Wohnung zu verlassen.
Trotzdem hätten sich die beiden Polizeichefs entschieden, gewaltsam in die Wohnung einzudringen. Dabei hätten sie nicht nur die Polizisten in Gefahr gebracht. Es sei auch auch vorhersehbar gewesen, dass sich die Frau wie angekündigt mit der Pistole selber umbringen würde.
Sicherheit der Frau vernachlässigt
Als Polizeichefs seien die Angeklagten «zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Menschen verpflichtet», auch der Sicherheit der Rentnerin. Diese Pflicht hätten sie verletzt, indem sie den Auftrag zur Wiederherstellung der Ordnung über die Sicherheit der Frau stellten. Damit sei die Intervention unverhältnismässig und damit auch pflichtwidrig gewesen.