Mädchen muss zurück zu seiner Mutter nach Mexiko

Im juristischen Seilziehen eines Ehepaars um ein neunjähriges Mädchen hat das Aargauer Obergericht einen weiteren Entscheid gefällt. Es entschied, dass das Mädchen reisefähig ist und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu seiner Mutter nach Mexiko zurückkehren muss.

Im juristischen Seilziehen eines Ehepaars um ein neunjähriges Mädchen hat das Aargauer Obergericht einen weiteren Entscheid gefällt. Es entschied, dass das Mädchen reisefähig ist und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu seiner Mutter nach Mexiko zurückkehren muss.

Der Fall hatte zuletzt grosse Wellen geschlagen, als die Grossmutter im Mai mit dem Kind nach Frankreich flüchtete und dort untertauchte. Das Mädchen habe sich selber zusammen mit ihr in Sicherheit bringen wollen, hatte die Grossmutter ihre Flucht begründet.

Sie habe dies zuerst als unmögliche Idee empfunden, sei dann aber von mehreren Seiten unterstützt worden. Inzwischen sind die Grossmutter und die Enkelin in Frankreich aufgegriffen und in die Schweiz zurückgeschickt worden.

Der am Montag gefällte Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. Das Obergericht habe zuvor vergeblich versucht, die Eltern zu einer gemeinsamen Lösung zu bringen, teilte das Gericht am Montag mit.

Vater brachte Kind nicht zurück

Das Mädchen lebt seit seiner Geburt in Mexiko. Im Oktober 2013 trennten sich die Eltern. Seither kommt gemäss mexikanischem Recht beiden Elternteilen gemeinsam die elterliche Sorge zu. Die Obhut über das Mädchen hat jedoch die in Mexiko lebende Mutter.

Im Juni 2014 hielt sich der Vater mit seiner Tochter in der Schweiz in den Ferien auf. Aus diesen kehrte er mit dem Kind nicht mehr wie mit der Mutter vereinbart zurück. Ein Gesuch der Mutter um Rückführung wies das Aargauer Obergericht im Februar 2015 vorerst ab.

Das Bundesgericht hob diesen Entscheid Ende April auf und ordnete die Rückführung an. Der Vater gelangte darauf erneut ans Obergericht und verlangte, dass die Rückführung wegen einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung des Mädchens zu überprüfen sei.

Das Obergericht kam am Montag jedoch zum Schluss, dass keine Gefährdung vorliegt. Zum Schutz der Beteiligten lief das Verfahren um die Kindesrückführung hinter verschlossenen Türen ab.

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