Nach drei Wochen im Gefängnis ist ein der Gotteslästerung beschuldigtes Mädchen in Pakistan aus der Haft entlassen worden. Am Vortag hatte ein Richter entschieden, dass die Christin gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuss gesetzt werden kann.
Das Mädchen habe die Haftanstalt in der Garnisonsstadt Rawalpindi nahe Islamabad am Nachmittag verlassen, sagte ein Vertreter der Justizbehörden. Die 14-Jährige war am 16. August festgenommen worden, weil sie Seiten des Korans verbrannt haben soll.
Die Schändung der heiligen Schrift der Muslime kann in Pakistan mit lebenslanger Haft und sogar der Todesstrafe geahndet werden. Zweifel an der geistigen Reife und das Alter des Mädchens hatten aber selbst in der konservativen pakistanischen Öffentlichkeit Kritik an der Festnahme ausgelöst
Ermittlungen gegen Geistlichen
In der vergangenen Woche nahm der Fall zudem eine überraschende Wendung: Weil er dem Mädchen manipulierte Beweismittel untergeschoben haben soll, wurde ein muslimischer Geistlicher festgenommen. Dem Mann wird vorgeworfen, verbrannte Seiten des Korans in der Tasche des Mädchens deponiert zu haben.
Hintergrund könnte der Versuch sein, Christen aus der Nachbarschaft zu vertreiben. Nun wird gegen den Geistlichen selbst wegen Blasphemie ermittelt.
Die Festnahme des Mannes habe ernsthafte Zweifel an der Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen das Mädchen geweckt, schrieb der zuständige Richter in seiner Begründung der Kautionsgewährung. Ausserdem sei sie minderjährig, geistig zurückgeblieben und er glaube nicht, dass sie die Koranseiten absichtlich verbrannt habe.
An sicheren Ort gebracht
Ein Reporter der Nachrichtenagentur AP beobachtete am Samstag in Rawalpindi, wie das Kind von dem Gefängnis zu einem gepanzerten Fahrzeug und anschliessend zu einem bereitstehenden Helikopter gebracht wurde. Um ihre Identität zu schützen, wurde sie dabei mit einem Laken verhüllt.
„Ihre Eltern waren bei ihr, als sie aus dem Gefängnis entlassen wurde, und sie ist an einen sicheren Ort gebracht worden“, sagte Anwalt Tahir Naveed Chaudhry.