Mängel bei der Kennzeichnung von Chemikalien

34 Produkte von zehn Herstellern und Importeuren hat das Basler Kantonslabor überprüft. Resultat: Die grosse Mehrheit der Produkte sowie sämtliche Betriebe mussten danach beanstandet werden. 

Das Basler Kantonslabor hat verschiedenste Mängel bei der Kennzeichnung von Chemikalien festgestellt. (Symbolbild) (Bild: sda)

34 Produkte von zehn Herstellern und Importeuren hat das Basler Kantonslabor überprüft. Resultat: Die grosse Mehrheit der Produkte sowie sämtliche Betriebe mussten danach beanstandet werden. 

Das Basler Kantonslabor hat bei gewerblichen Chemikalien zahlreiche Kennzeichnungsmängel festgestellt. Es überprüfte im Stadtkanton 34 Produkte von zehn Herstellern und Importeuren. Dabei mussten die grosse Mehrheit der Produkte sowie alle Betriebe beanstandet werden.

Kontrolliert wurden Labor- und Industriechemikalien sowie Chemikalien für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie im Zeitraum von 2013 bis 2014, wie das Kantonslabor am Dienstag mitteilte. Überprüft wurde dabei die Kennzeichnung und deren Anpassung an das neue GHS (Globally Harmonized System), das die Schweiz stufenweise einführt.

Viele Fehler bei Einstufung

Laut dem Kantonslabor zeigte die Kontrolle, dass den Herstellern bei der Umsetzung der neuen Vorschriften viele Fehler unterlaufen sind. Überraschend sei vor allem, dass sieben Produkte (20 Prozent) von den Betrieben falsch eingestuft worden waren. Die Übergangsfrist für die Anpassung ans GHS sei dagegen in den meisten Fällen eingehalten worden.

Auch sei der Grossteil der Hersteller über ihre mit dem GHS verbundenen Pflichten informiert, heisst es im Bericht. Fehlerquellen seien inzwischen an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Kantone Basel-Stadt und Baselland über die neuen Bestimmungen thematisiert worden.

Das GHS will mit einer einheitlichen Gefahrenbewertung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit einen besseren Schutz und Handelsvereinfachungen ermöglichen. Angeregt wurde es von den Vereinten Nationen (UN). Die Europäische Union (EU) hat dazu Ende 2008 Vorschriften erlassen. Die Schweiz hat das System übernommen; die letzte Übergangsfrist läuft Anfang Juni ab.

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