Mahnwache vor ENSI-Gebäude: Höchstens neun Personen erlaubt

An der täglichen Mahnwache vor dem Gebäude der Atomaufsichtsbehörde ENSI in Brugg AG dürfen höchstens neun Personen teilnehmen. Darauf haben sich der Stadtrat und die Mahnwache-Organisatoren geeinigt.

An der täglichen Mahnwache vor dem Gebäude der Atomaufsichtsbehörde ENSI in Brugg AG dürfen höchstens neun Personen teilnehmen. Darauf haben sich der Stadtrat und die Mahnwache-Organisatoren geeinigt.

Im Durchschnitt sollten jedoch nur sechs Personen gemeinsam eine Mahnwache abhalten. Sie dürfen höchstens drei Fahnen mitführen, jedoch keine Transparente und Plakat-Sandwiches. Das teilte der Stadtrat von Brugg am Freitag mit.

Auf diese Anpassung der zuvor strengeren Spielregeln einigten sich die Stadt und die Mahnwache-Organisatoren bei einer Besprechung mit dem kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres. Die Mahnwachen vor dem Gebäude des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) dürfen wie bisher nur zwischen Montag und Donnerstag jeweils von 17 bis 18 Uhr durchgeführt werden.

Diese finden seit der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 statt. Im März wurde die 1000. Mahnwache abgehalten. Die Eigentümerin des Gebäudes, die Brugg Immobilien AG, hatte ein richterliches Verbot angestrengt. Das ENSI ist Mieterin des Gebäudes beim Bahnhof.

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