Malta verschärft Gesetz zum Erhalt der Staatsbürgerschaft

Nach Kritik der EU hat Malta ein geplantes Gesetz zur Vergabe von Pässen an ausländische Investoren geändert. Die maltesische Regierung präsentierte am Mittwoch in Brüssel eine neue Fassung des Gesetzentwurfs, in dem die Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft verschärft wurden.

Malta ändert das Gesetz zur Staatsbürgerschaft (Archiv) (Bild: sda)

Nach Kritik der EU hat Malta ein geplantes Gesetz zur Vergabe von Pässen an ausländische Investoren geändert. Die maltesische Regierung präsentierte am Mittwoch in Brüssel eine neue Fassung des Gesetzentwurfs, in dem die Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft verschärft wurden.

Die EU-Kommission begrüsste in einer gemeinsamen Erklärung mit der maltesischen Regierung die Änderung des Entwurfs, die den «guten Willen und den Geist der Kooperation» Maltas zeige.

Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte Mitte Januar mit Blick auf die Pläne gesagt, die EU-Staatsbürgerschaft sei «nicht zu verkaufen». Das Europaparlament hatte Malta ebenfalls vorgeworfen, seine Pässe an reiche Investoren «verkaufen» zu wollen.

Bereits zuvor war der Gesetzentwurf wiederholt geändert worden. Das im September vorgelegte «Individual Investor Programme» sah zunächst vor, dass ausländische Bürger einen Pass bekommen, wenn sie 650’000 Euro auf dem Inselstaat investieren.

Ursprünglich sollte die Identität der Investoren geheim gehalten werden. Nach Protesten der konservativen Opposition legte die sozialistischen Regierung Ende des Jahres einen neuen Entwurf vor.

Maximal 1800 Pässe

Demnach werden nun Investitionen in Höhe von 1,15 Millionen Euro verlangt, darunter der Kauf einer Immobilie. Auch sollen die Namen der Investoren veröffentlicht und maximal 1800 Pässe im Zuge des Programms vergeben werden.

Allerdings sollte es für die Neubürger weiterhin keine Verpflichtung geben, auf Malta zu leben. Diese Bestimmung wurde nun noch einmal dahingehend geändert, dass ein Mindestaufenthalt von zwölf Monaten erforderlich ist.

Die Kritik der EU an ihren Plänen hatte die maltesische Regierung zunächst zurückgewiesen. Auch Zypern und Österreich ermöglichten mit ähnlichen Programmen den Erwerb ihrer Staatsangehörigkeit, erklärte sie Mitte Januar. In anderen EU-Staaten erhalten demnach reiche Investoren zunächst eine Aufenthaltserlaubnis und nach einigen Jahren die Einbürgerung. Allerdings stossen auch diese Praktiken im EU-Parlament auf Bedenken.

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