Die Befürworter der Massnahmen zur Förderung von integrierten Gesundheitsnetzen befürchten, bei einem Volks-Nein mit leeren Händen dazustehen. Ihrer Ansicht nach ist es eine Illusion, einzelne Teile der Managed-Care-Vorlage herauszubrechen und separat zu beschliessen.
Wer sage, dass nach einem Volks-Nein einfach die unbestrittenen Elemente in eine Light-Vorlage aufgenommen werden könnten, verkenne die Tatsachen, sagte Nationalrat Jean-François Steiert (SP/FR) am Montag anlässlich einer Medienkonferenz von Vertretern von Patienten- und Konsumentenorganisationen sowie Hausärzten und Apothekern, welche die Managed-Care-Vorlage befürworten.
In der Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die am 17. Juni an die Urne gelangt, gibt es laut Steiert keinen einzigen unumstrittenen Punkt. Dies gelte insbesondere für den notwendigen Risikoausgleich, mit dem die Jagd der Versicherer nach guten Risiken eingedämmt werden soll.
Zehn Jahre warten
Es sei zwar möglich, dass ein Volks-Nein zu Managed Care der Einführung einer Einheitskasse Schub verleihe, sagte Steiert. Doch sei die Einführung einer solchen Lösung erst für die Jahre 2018-2020 denkbar.
Ohne Zustimmung zu der Vorlage würden damit erneut zehn Jahre ins Land gehen, ohne dass etwas zur Förderung der integrierten medizinischen Versorgungsnetzen unternommen werde, sagte Steiert, der in seiner Partei eine Minderheitsposition vertritt.
Der Vizepräsident der Schweizerischen Patientenstellen setzt sich nach eigenen Angaben für die Vorlage ein, weil sein Verband die Neuerungen als besser einstuft als die heutige Situation.
Neben dem besseren Risikoausgleich, den der Bundesrat allerdings erst noch im Detail beschliessen müsste, bringt die Gesetzesrevision laut Steiert vor allem eine Schwächung der Rolle der Krankenversicherer.
Krankenkassen schwächen
Die „Versichererlastigkeit“ der integrierten Versorgung werde eingeschränkt, sagte er. Dies rühre unter anderem daher, dass Krankenversicherungen künftig keine eigenen Netzwerke mehr betreiben oder sich an solchen beteiligen dürften. Mit dem revidierten Gesetz erhalte der Bundesrat aber insbesondere die Kompetenz, Anforderungen an die Qualität der Gesundheitsnetze zu verordnen. Dies sei im Interesse der Patientinnen und Patienten.
Steiert räumte ein, dass die Vorlage gegenüber der heutigen Situation auch einige Nachteile bringe, etwa die Möglichkeit von Dreijahresverträgen oder der differenzierte Selbstbehalt, mit dem die Versicherten übers Portemonnaie zum Wechsel in ein Managed-Care-Versicherungsmodell bewegt werden sollen.