Der Ausstoss des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) von Personenwagen im Verkehr ist noch nicht im gewünschten Umfang reduziert worden. Das Bundesamt für Energie (BFE) sieht vor allem die Manipulationen von Abgastests als Grund für diese Entwicklung.
Das Ziel der CO2-Gesetzgebung, die Emissionen von neuen Personenwagen bis Ende 2015 auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer (CO2/km) zu senken, wurde um rund 5 Gramm CO2/km verfehlt, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Donnerstag mitteilte.
Es legte seinen Bericht über die Auswirkungen der im Juli 2012 in Kraft getretenen CO2-Emissionsvorschriften vor. Demnach habe der Ausstoss noch nicht wie gewünscht reduziert werden können, weil die Werte, die auf dem Prüfstand gemessen wurden, zunehmend von jenen im realen Strassenverkehr abgewichen seien.
Ihre spezifischen Zielvorgaben hätten die einzelnen Importeure jedoch grösstenteils erreicht. Verschiedene Vollzugsmodalitäten wie die gewichtsabhängige Berechnung der Zielvorgabe sowie Spezialzielwerte für einzelne Marken hätten zum Erreichen des Ziels geführt.
Keine Wettbewerbsverzerrung
Trotz wachsendem Fahrzeugbestand und mehr Verkehr sei der Ausstoss von 2012 bis 2015 ungefähr auf dem gleichen Niveau geblieben. Damit hätten die CO2-Emissionsvorschriften dazu beigetragen, den CO2-Ausstoss zu stabilisieren.
Die jährlichen Zahlungen, die wegen der Überschreitungen geleistet werden mussten, befanden sich gemäss BFE von 2012 bis 2015 im ein- bis tiefen zweistelligen Millionenbereich.
Gemäss dem BFE hätten die CO2-Emissionsvorschriften keine wesentlichen Verzerrungen auf den Wettbewerb gehabt: Die Absatzzahlen seien weiterhin hoch geblieben und der Anteil des Direkt- und Parallelimports seien bei rund 7 Prozent stabil geblieben.
Seit Juli 2012 galten in der Schweiz Vorschriften zum Ausstoss von CO2. Sie verpflichteten Auto-Importeure, die Emissionen von neuen Personenwagen bis Ende 2015 auf 130 Gramm zu senken. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 5,6 Liter Benzin pro 100 Kilometern.