Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen 47-jährigen Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Der Bulgare hatte an mehreren Orten in der Deutschschweiz zusammen mit einem Komplizen Falschgeld in Umlauf gebracht.
Zwischen Juni und August 2014 hatte der Mann 87 Tage in Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbracht – diese Zeit wird ihm an das Strafmass angerechnet. Seine Strafe hatte der Bulgare bereits vorzeitig im September 2014 angetreten.
Insgesamt muss der 47-Jährige eine Schadenssumme von rund 19’300 Franken zurückerstatten. Bei Hotels und Parfümerien bezahlte der Mann mit Falschgeld. Einer Autovermietung hatte er fälschlicherweise angegeben, dass sein geliehenes Auto in Bulgarien gestohlen worden war. In Wirklichkeit hatte er es seinem Komplizen übergeben.
Der Angeklagte muss auch Anwaltskosten und Verfahrensgebühren in der Höhe von 18’400 Franken übernehmen. Der Prozess verlief in einem abgekürzten Verfahren, das heisst, dass sich die Parteien bereits vor der Hauptverhandlung auf ein Strafmass geeinigt hatten.
Reisepass gefälscht
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige zwischen Dezember 2013 und Januar 2014 in verschiedenen Hotels und Modegeschäften in Zürich, Bern und Luzern mit Falschgeld bezahlte, ohne dass die Empfänger den Betrug bemerkten. Insgesamt brachte er so Banknoten im Gesamtbetrag von 7500 Euro in Umlauf.
Um sich bei diesen Käufen auszuweisen, nutzte er einen gefälschten spanischen Reisepass. Bei einem Luzerner Juwelier versuchte er zudem eine Uhr im Wert von 10’900 Franken zu erwerben. Das Personal erkannte die übergebenen Euro-Noten jedoch rechtzeitig als Blüten.