Der Kosovare, der Ende 2011 in St. Gallen seine Ehefrau mit dem Auto überfahren und mit einer Eisenstange erschlagen hat, ist vom Kreisgericht St. Gallen wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht sprach gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren aus.
Der 46-Jährige wurde am Donnerstag unter Polizeischutz und in Fussfesseln zur Urteilseröffnung gebracht. Er nahm den Urteilsspruch scheinbar ungerührt zur Kenntnis.
Die Gerichtspräsidentin bezeichnete die Tat als «ausgesprochen brutal und kaltblütig». Der Verurteilte habe den Mord an seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau geplant und mehrfach angekündigt. Er habe aus Wut und Rache gehandelt, weil die Frau nicht zu ihm zurückkehren wollte und einen neuen Freund hatte.
«Sie haben sich zum Herren über das Leben ihrer Frau gemacht», sagte die Gerichtspräsidentin. Sie warf dem Verurteilten fehlende Einsicht vor. Der Kosovare hatte vor Gericht seine Frau und deren Freund mitverantwortlich gemacht für das Geschehene. Dafür zeigte das Gericht kein Verständnis.
Frauenverachtende Tat
Er lebe seit 24 Jahren in der Schweiz. «Hier sind Ehepaare gleichberechtigt», hielt die vorsitzende Richterin dem Verurteilten vor. Seine Tat sei frauenverachtend und zeuge von «einer unsäglichen Geringschätzung menschlichen Lebens». Er solle im Gefängnis darüber nachdenken.
Der Kosovare hatte seine Frau am 8. November 2011 in der Nähe ihres Arbeitsplatzes abgepasst. Mit Vollgas fuhr er mit seinem Auto von hinten in sie hinein. Danach holte er eine Eisenstange aus dem Kofferraum und schlug damit dem am Boden liegenden Opfer mehrmals wuchtig auf den Kopf. Die Frau war sofort tot.
Einen Strassenarbeiter, der der Frau helfen wollte, bedrohte der Verurteilte mit der Eisenstange. Danach fuhr er mit dem Auto weg. Kurze Zeit später liess er sich von der Polizei festnehmen und gestand die Tat. In der Gerichtsverhandlung vom Montag widerrief er sein Geständnis teilweise.
Anträgen des Staatsanwalts gefolgt
Mit dem Urteil folgte das Kreisgericht den Anträgen des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine mildere Strafe von zehn Jahren plädiert. Der Angeklagte sei nach dem monatelangen Streit mit seiner Frau überfordert und entnervt gewesen. Er sei wegen vorsätzlicher Tötung und nicht wegen Mordes zu verurteilen.
Der Tochter und dem Sohn des Verurteilten und der getöteten Frau sprach das Kreisgericht je ein Schmerzensgeld von 35’000 Franken zu. Ihr Anwalt hatte vor Gericht erklärt, die beiden Kinder wollten, dass ihr Vater möglichst lange ins Gefängnis komme.