Die Bezeichnung «Faschistin» für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Dies hat ein Strafgericht in Paris entschieden.
Ein Strafgericht in Paris hat den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, von den Vorwürfen freigesprochen, dass er mit der Bezeichnung von Marine Le Pen als «Faschistin» beleidigt habe.
Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff «Faschistin» zwar eine beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen politischen Gegnern nicht der Fall.
Le Pen fühlte sich beleidigt
Mélenchon hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 in einer Fernsehsendung gesagt: «Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?» Le Pen hatte darin eine Beleidigung gesehen.
Die 45-Jährige bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung von ihrem für seine ausländerfeindlichen Ausfälle bekannten Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemässigteres Erscheinungsbild des rechtsextremen Front National. Sie selbst sieht ihre Partei verteufelt.
In Umfragen zur Europawahl war der Fron National zuletzt noch vor den regierenden Sozialisten zweitstärkste Partei hinter der konservativen UMP.