Die Anwälte des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik wollen beim bevorstehenden Prozess „mildernde Umstände“ geltend machen. Damit möchten sie ein geringeres Strafmass durchsetzen.
Der 32-jährige Rechtsradikale und Islamhasser hatte am 22. Juli bei einem Massaker auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines Jugendlagers getötet. Kurz zuvor starben acht Menschen durch eine von ihm im Osloer Regierungsviertel platzierte Autobombe.
Zurechnungsfähigkeit von Breivik zentral für Verteidigung
Die Anwälte Geir Lippestad und Vibeke Hein Bæra erklärten am Freitag vor den Medien, für ihr Verhalten im Prozess sei das im November erwartete Psychiater-Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit Breiviks von entscheidender Bedeutung. Der Prozess dürfte im April beginnen.
Sie nahmen nicht direkt zu den Angaben der Zeitung „VG“ Stellung, wonach sie Strafmilderung für Breivik unterhalb der Hochstrafe von 21 Jahren erwirken wollen. Dabei würden sie den „VG“-Angaben zufolge als mildernde Umstände anführen, dass Breivik die Tat gestanden und der Polizei nach seiner Festnahme umfassend Auskunft gegeben habe.
Bei der Tötung von fast durchweg jugendlichen Teilnehmern des sozialdemokratischen Sommerlagers auf Utøya habe er Kinder verschont. Er habe der Polizei ausserdem zweimal von sich aus per Telefon angeboten, das Massaker zu beenden. Die alarmierten Antiterroreinheiten waren erst eine Stunde nach Beginn des Mordens eingetroffen. Sie konnten Breivik ohne Gegenwehr festnehmen.
Lippestad sagte nach einem Ortstermin auf dem von Breivik bewohnten Hof nördlich von Oslo im Sender NRK: „Wir werden jeden Stein wenden, der von Vorteil für den Verdächtigten sein könnte“.
Die Verteidiger würden grosses Augenmerk auf die „Radikalisierung“ des Attentäters richten. Breivik hält sich nach Aussage Lippestads für „strafrechtlich nicht schuldig, weil er sich im Krieg sieht gegen das multikulturelle System und den islamischen Einzug in Europa stoppen will.“