May schickt Brexit-Antrag am 29. März nach Brüssel

Die britische Premierministerin Theresa May wird am 29. März den Austritt ihres Landes aus der EU beantragen. Neun Monate nach dem Brexit-Referendum macht sie so den Weg für die Verhandlungen mit Brüssel frei. Die EU-Mitgliedschaft endet voraussichtlich im März 2019.

Die britische Premierministerin Theresa May - hier am Montag in London - will am 29. März der EU die Austrittserklärung Grossbritanniens überreichen. (Bild: sda)

Die britische Premierministerin Theresa May wird am 29. März den Austritt ihres Landes aus der EU beantragen. Neun Monate nach dem Brexit-Referendum macht sie so den Weg für die Verhandlungen mit Brüssel frei. Die EU-Mitgliedschaft endet voraussichtlich im März 2019.

May werde übernächsten Mittwoch einen entsprechenden Brief nach Brüssel schicken, sagte ein Regierungssprecher am Montag. Ausserdem sei am selben Tag eine Stellungnahme im Londoner Parlament geplant.

«Wir sind an der Schwelle der wichtigsten Verhandlung dieses Landes für eine Generation», erklärte Brexit-Minister David Davies. Verhandlungsziel sei eine neue positive Partnerschaft mit der EU, die allen Nationen und Regionen im Königreich gerecht werde.

«Wir sind bereit, die Verhandlungen aufzunehmen», sagte ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission. «Wir warten auf den Brief.»

Nach dem Antrag hat London maximal zwei Jahre Zeit, um über die Entflechtung der Beziehungen zur EU zu verhandeln. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn alle 27 EU-Staaten und die Regierung in London dem zustimmen.

EU-Ratspräsident Donald Tusk kündigte auf dem Kurzmitteilungsdienst Twitter an, er werde nach dem Antrag binnen 48 Stunden erste Entwürfe von Verhandlungsleitlinien an die übrigen 27 EU-Staaten verschicken. Die Leitlinien müssten dann bei einem Treffen der Staats- und Regierungschefs angenommen werden.

Auf unbekanntem Terrain

Erstmals wird damit die Loslösung eines Landes aus der Staatengemeinschaft verhandelt. Dies ist in Artikel 50 des EU-Vertrags geregelt. Die Europäische Union begibt sich mit dem britischen Austritt auf unbekanntes Terrain. Denn der Artikel 50 gibt zwar den Rahmen vor, regelt aber nicht alle Einzelheiten.

In den kommenden Monaten steht den Experten auf britischer und EU-Seite eine Mammutaufgabe bevor: Rund 21’000 EU-Regeln und -Gesetze müssten erörtert werden, berichtet die Nachrichtenwebseite «Politico» unter Berufung auf Ausschussberichte des EU-Parlaments. Bei etwa 500 Arbeitstagen bis zum Ausscheiden Grossbritanniens müssen die Verhandlungspartner demnach täglich etwa 40 Gesetze abarbeiten.

Ein hochkomplexes und heikles Thema sind die Rechte der fast drei Millionen EU-Ausländer in Grossbritannien. Darüber will London möglichst schnell verhandeln – falls den etwa eine Million Briten in Kontinentaleuropa vergleichbare Garantien gegeben werden.

Ärger beim Thema Geld

Ärger kündigt sich jetzt schon beim Thema Geld an. Grossbritannien könnte nach Meinung von Experten eine Brexit-Rechnung in Höhe von 60 Milliarden Euro präsentiert bekommen. Gemeinsam eingegangene EU-Verpflichtungen müssten von London anteilig beglichen werden, sagte kürzlich EU-Kommissionssprecher Margaritis Schinas.

Hinzu kommt noch mächtig Ärger mit Schottland, das im Europäischen Binnenmarkt bleiben will. Dies lehnt May kategorisch ab. Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon strebt deshalb ein Unabhängigkeitsreferendum an. Erst am Wochenende hatte sie Brexit-Gegner dazu aufgerufen, nach Schottland umzuziehen.

Bis Herbst 2018 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein, damit das Abkommen noch rechtzeitig ratifiziert werden kann. Auf EU-Seite müssen das Europaparlament und der Rat ihre Zustimmung geben. May will den Vertrag auch dem britischen Parlament vorlegen. Nachverhandlungen soll es aber keine geben.

Sollten die Parlamentarier in London das Abkommen ablehnen, würde Grossbritannien ungeregelt ausscheiden. Wirtschaftsverbände warnen vor erheblichen Konsequenzen. Grossbritanniens Aussenminister Boris Johnson hält ein Ausscheiden ohne Abkommen dagegen für «vollkommen okay».

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